Im Bevölkerungsschutz ist der Notfallschutz bei Kernanlagen einer der wenigen Bereiche, in denen der Bund Vorgaben machen kann und in dem "föderale Lösungen" vermieden werden sollen. Dieser Leitgedanke wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da Koordinations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich durch den Bund eher zurückhaltend wahrgenommen werden. Das Notfallschutzkonzept soll daher als verbindliches Umsetzungskonzept in die Notfallschutzverordnung verankert werden. Der Regierungsrat nimmt zur Revision der Notfallschutzverordnung Stellung.