Der Regierungsrat hat am 24. Oktober 2018 seine Antwort zum parlamentarischem Vorstoss “Glaubwürdige Mehrheitsbeteiligung des Kantons Bern an der BKW AG: Schluss mit einer Tarifpolitik, die im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen steht!” veröffentlicht.
Der Vorstoss forderte insb.:
1. wirksamer Vollzug des Zweckartikels des Gesetzes über die Beteiligung des Kantons Bern an der BKW AG (BKW-Gesetz) unverzüglich nach Inkrafttreten und transparente Information darüber
2. entsprechende Präzisierung der Eigentümerstrategie und verstärkte Bemühungen zu ihrer Durchsetzung
3. korrekte Anwendung der neuen eidgenössischen Energieverordnung betreffend Rückliefertarif
4. Anpassung der Netztarife, so dass Kunden mit Eigenstromerzeugung nicht bestraft werden
Der Regierungsrat soll als Vertreter des Mehrheitsaktionärs u.a. dafür sorgen, dass die BKW AG ihre Einspeisevergütung für private Stromproduzenten deutlich erhöht. Der Regierungsrat hat die BKW AG, trotz der fehlenden Möglichkeit, rechtlich Einfluss auf die Unternehmensleitung zu nehmen, informiert.
Der Regierungsrat nimmt leidiglich Ziffer 1 an. Die anderen Ziffern lehnt der Regierungsrat zur Annahme aufgrund der genannten Gründe ab, sofern konkrete Massnahmen des Regierungsrates verlangt werden.