Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Die vom Bund vorgeschlagene Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 9 Prozent lehnt er jedoch ab. Dies gefährde sowohl die Ziele der nationalen als auch der kantonalen Energiestrategie hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Tiefere Leistungsbeiträge akzeptiert der Regierungsrat nur dann, wenn die Wartezeit für Neuanmeldungen von Solaranlagen auf unter zwei Jahren gesenkt wird.