Das aktuelle Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) beruht im Bereich der energetischen Bauvorschriften auf der MuKEn. Die von der Regierung zur Vernehmlassung freigegebene Teilrevision schlägt den Nachvollzug der angepassten MuKEn im kantonalen Recht vor.
Überdies finden sich neue Regelungen im Bereich der Elektormobilität. Auch hier sind enstprechende Anpassungen des BEG zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur nötig.
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