Anstelle des nicht mehr zeitgemässen NOK-Gründungsvertrags sollen eine Eignerstrategie und ein Aktionärbindungsvertrag treten. Damit behält die Axpo den nötigen unternehmerischen Bewegungsspielraum, während die Mitsprache des Kantons Zürich und der anderen Eigner sichergestellt bleibt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der gemeinsam mit den anderen Aktionären entwickelten neuen Zusammenarbeitsgrundlage zuzustimmen. Zur Regelung der Zuständigkeiten von Regierungsrat und Kantonsrat schlägt er eine Ergänzung des Energiegesetzes vor.