UREK N: Kein Netzentgelt für Stromspeicher

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.

Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.