Die ElCom publiziert einen Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2020

Der Bericht der ElCom zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2020 liegt vor. Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit stützt sich die ElCom u.a. auf ein umfassendes Monitoring mit Beobachtungsgrössen in den Bereichen Netze, Produktion, Kosten und Tarife sowie Umfeld. Basierend auf den aktuellen Zahlen kann festgestellt werden, dass die Verfügbarkeit von Elektrizität in der Schweiz insgesamt als sehr gut bezeichnet werden kann.

Gemäss international üblichem Index (SAIDI) hat ein Schweizer Endverbraucher im Durchschnitt lediglich während zwanzig Minuten pro Jahr keinen Strom. Davon sind rund zehn Minuten auf geplante Unterbrüche und zehn Minuten auf ungeplante Ausfälle zurückzuführen. Die Tarife haben sich über die Jahre relativ stabil, mit leicht fallendem Trend entwickelt, liegen aber immer noch rund 25 Prozent über dem europäischen Durchschnitt.

Im Bereich der Netze bleibt der Ausbau des Übertragungsnetzes eine Herausforderung. Bei der Betriebsführung zeigt sich, dass der Trend zu einer höheren Belastung anhält. Um den anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden, sieht die ElCom Handlungsbedarf bei der Optimierung der Kapazitätsbereitstellung und beim Einsatz von Redispatch.

Im Bereich der Produktion sieht die ElCom den grössten Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die inländische Winterproduktion. Mit den bislang erzielten Zubauraten für Produktion aus erneuerbarer Energie ist es nicht möglich, innert nützlicher Zeit einen angemessenen Anteil der im Winterhalbjahr wegfallenden Winterproduktion aus Kernkraft (rund 14 TWh) zu ersetzen. In Anbetracht der notwendigen Vorlaufzeit beim Zubau von zusätzlicher Winterproduktion ortetet die ElCom Handlungsbedarf bei der anstehenden Revision des Energiegesetzes: Die ElCom empfiehlt ein rechtlich verbindliches Zubauziel für Erzeugungskapazitäten im Winterhalbjahr zwischen fünf und zehn Terawattstunden bis 2035 sowie die Implementierung von geeigneten gesetzlichen Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Weiter ist der Bundesrat gesetzlich zu verpflichten, wettbewerbliche Ausschreibungen für den Ausbau von Erzeugungskapazitäten als Reserven im Inland durchzuführen, falls sich abzeichnet, dass das gesetzlich vorgegebene Zubauziel nicht erreicht werden kann.

Zum Bericht

Zu den Entwicklungen StromVG

Zu den Entwicklungen Energiegesetz

Bundesrat setzt die «Strategie Stromnetze» per Juni 2019 in Kraft

Im Dezember 2017 hatte das Parlament das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze angenommen («Strategie Stromnetze»). Dieses umfasst Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen mussten auch diverse Verordnungen angepasst werden. Der Bundesrat hat diese Verordnungsrevisionen an seiner Sitzung vom 3. April 2019 verabschiedet. Das Bundesgesetz und die Verordnungen treten per 1. Juni 2019 in Kraft. Einige wenige Bestimmungen (Bestimmungen zum Mehrkostenfaktor und im Zusammenhang mit den Mehrjahresplänen) werden erst per Juni 2020 beziehungsweise Juni 2021 in Kraft gesetzt.

Zur Medienmitteilung

Parlament “Strategie Stromnetze”

Stromnetzstrategie

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft aus. Sie hält aber am ihrem Entscheid fest, die sogenannte Durchschnittspreismethode aufzuheben. So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten. Bezüglich der Frage, ob der Aufhebungsentscheid rückwirkende Gültigkeit erhalten soll, wird an der Übergangsbestimmung festgehalten. Entsprechend werden lediglich jene verrechneten Kosten nicht rückerstattet werden müssen, die aus dem Tarifjahr 2014 oder früher resultieren.

 

 

Verrechnungsmessungen fallen laut Bundesgericht grundsätzlich in den Wettbewerbsbereich

Wie das Bundesgericht im Entscheid vom 14. Juli 2017 (BGer 2C_1142/2016) erläutert, sind Verrechnungsmessungen jedenfalls bei Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA Sache des Produzenten. Produzenten, die von ihrem gesetzlichen Netzanschlussrecht Gebrauch machen wollen, müssen die Kosten der streitigen Messdienstleistungen bezahlen. Mangels gesetzlicher Grundlage für eine einseitige Auferlegung von Messdienstleistungskosten durch den Netzbetreiber an den Produzenten, kann sich der Produzent für die Wahl des Messdienstleisters auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Mit der Durchführung der streitigen Lastgangmessung kann der Produzent demnach grundsätzlich einen Dritten seiner Wahl beauftragen.

Der Netzbetreiber, der für den Betrieb des Netzes verantwortlich ist (Art. 8 Abs. 1 StromVG), kann den Netzzugang eines Produzenten namentlich verweigern, wenn der von diesem beauftragte Messdienstleister durch unkorrekte Messungen den sicheren Betrieb des Netzes gefährden würde (Art. 13 Abs. 2 lit. a StromVG). Er muss zu diesem Zweck transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien über die Pflichten (u.a.) des Messdienstleisters festlegen (Art. 8 Abs. 2 StromVV). Der Netzbetreiber muss, im Interesse der Gesamteffizienz und um Komplikationen vermeiden zu können, nicht alle beliebigen Messdienstleister akzeptieren, wohl aber diejenigen, welche die Voraussetzungen erfüllen.

Im Streitfall hat die ElCom zu prüfen, ob durch die Beauftragung eines Dritten der sichere Betrieb des Netzes gefährdet würde. Wenn nicht, muss die ElCom den Netzbetreiber anweisen, dem Produzenten die Zustimmung zum Wechsel des Messdienstleisters zu erteilen.

BR: Synergien zwischen Verkehrs- und Strominfrastrukturen besser nutzen

Medienmitteilung Bundesrat: Verkehrsinfrastrukturen können mit Hochspannungsleitungen kombiniert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrats. Demnach sind technische und rechtliche Hürden für eine mehrfache Nutzung von Nationalstrassen oder wichtiger Bahnverbindungen überwindbar. Oft werden die Synergien zwischen den Infrastrukturen aber nicht rechtzeitig erkannt.

BR: Bundesrat schlägt neues Wasserzinsmaximum vor

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Er schlägt darin als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) auf 80 Fr./kWbr vor. Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die Grundzüge des flexiblen Modells werden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt, dessen genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später, zeitgleich mit den Arbeiten für ein neues Marktdesign, festgelegt werden. Die Vernehmlassung dauert vom 22. Juni 2017 bis zum 13. Oktober 2017.

ElCom: Mitteilung zur Umsetzung manueller Lastabwürfe

Nach der angespannten Energie- und Netzsituation im Winter 2015/2016 hat die ElCom unter anderem einen mittelfristigen Handlungsbedarf betreffend Regelung von manuellen Lastabwürfen festgestellt. Unter manuellen Lastabwürfen versteht man kurzzeitige, gezielte Abschaltungen einzelner Lasten, bzw. Netzabschnitte. Diese dienen der Vermeidung eines flächendeckenden Blackouts in kritischen Netzsi-tuationen. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen einer solchen Massnahme für die betroffenen End-verbraucher handelt es sich um eine sogenannte Letztmassnahme. Manuelle Lastabwürfe gelangen daher nur dann zur Anwendung, wenn bereits alle anderen Massnahmen zur Wiederherstellung des sicheren Netzbetriebs ausgeschöpft sind.

Abklärungen der ElCom haben gezeigt, dass die Durchführung manueller Lastabwürfe unter geltendem Recht zulässig ist. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung ma-nueller Lastabwürfe in der Regelzone Schweiz sollen daher von den Netzbetreibern rasch geschaffen werden. Ein vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE zusammen mit Swissgrid ent-worfenes Branchendokumentsoll nach der Vernehmlassung im Herbst verabschiedet werden.

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BR: Enteignungsrecht an moderne Bedürfnisse anpassen

Medienmitteilung Bundesrat: Das Enteignungsgesetz aus dem Jahr 1930 soll revidiert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Verfahrensvorschriften an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen. Zudem will er die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen vereinfachen und verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen anpassen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am 2. Juni 2017 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis Ende Oktober 2017.

Knapp 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien

Medienmitteilung BFE: Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 58% aus erneuerbaren Energien: zu 53% aus Grosswasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 21% stammen aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2015.

Wasserkraft Schweiz: Statistik 2016 und interaktive Karte

Medienmitteilung BFE: Am 1. Januar 2017 waren in der Schweiz 643 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2016: 623 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 989 MW zugenommen. Der grösste Anteil der Zunahme erfolgte aufgrund der Inbetriebnahme von Pumpspeicherkraftwerken.

ElCom sieht Importabhängigkeit weiter am zunehmen

Auszug Newsletter ElCom 03/2017: Mit Blick nach vorne sieht die ElCom im Zusammenhang mit der Importabhängigkeit grosse Herausforderungen auf die Schweizer Versorgungssicherheit zukommen. Bleiben die Zubauraten der erneuerbaren Energien moderat, dürfte die Importabhängigkeit weiter zunehmen. Damit die Importrisiken minimiert werden können, müssen einerseits beim Netzausbau Fortschritte erzielt werden – beispielsweise der Transformator in Mühleberg sowie die Spannungserhöhung zwischen Bassecourt und Mühleberg. Andererseits ist zu betonen, dass eine hohe Importabhängigkeit auch eine entsprechende Exportbereitschaft der Nachbarländer voraussetzt. Die Situation in diesem Winter hat gezeigt, dass die Verfügbarkeit der Importkapazität aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Produktion (Frankreich) und Netzengpässen (Deutschland und Italien) limitiert sein kann. Dem Risiko „Importverfügbarkeit“ ist, insbesondere im Hinblick auf die Ausserbetriebnahmen der restlichen Kernkraftwerke in Süddeutschland bis 2022 sowie auf die Verzögerungen beim innerdeutschen Netzausbau, die notwendige Beachtung zu schenken.

BR: Präzisierung BLN-Inventar soll Handhabung erleichtern

Medienmitteilung BR: Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung gutgeheissen. Die 162 Objekte des Inventars sind neu im Detail beschrieben, und die Gründe für ihre nationale Bedeutung sowie die spezifischen Schutzziele wurden präzisiert. Diese Ergänzungen verbessern die Handhabung des Inventars auf Bundes- und Kantonsebene sowie seine Wirksamkeit.

Die Landschaften und Naturdenkmäler, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, zählen zum landschaftlichen Erbe der Schweiz. Sie prägen ausserdem die regionale Identität und sind ein bedeutendes touristisches Kapital. Als beliebte Erholungsräume tragen Sie überdies zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Im Zentrum der Revision des Inventars und der entsprechenden Verordnung steht die grundlegende Überarbeitung der Umschreibungen der 162 Inventarobjekte. Die einzelnen Objekte sind neu viel umfassender beschrieben. Die nationale Bedeutung der Objekte wird präziser begründet, die Merkmale der einzelnen Landschaften werden im Detail beschrieben, und es werden objektspezifische Schutzziele formuliert. Mit der Revision werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) umgesetzt und der vom Bundesrat erteilte Auftrag erfüllt.

Dank der Präzisierungen wird die Sicherheit beim Vollzug und in der Planung erheblich verbessert. Die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden verfügen künftig über bessere Grundlagen für die Beurteilung von Vorhaben, die BLN-Objekte betreffen. Die Interessenabwägung wird erleichtert, und Bewilligungsverfahren werden beschleunigt.

Die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) wurde entsprechend geändert. Sie schafft namentlich eine Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung und Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen.

Das BLN und die totalrevidierte Verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.

UREK-N: Stromnetzstrategie auf Kurs

Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates unterstützt weitgehend die Stromnetzstrategie, mit der die Grundlagen für eine bedarfs- und zeitgerechte Entwicklung der Stromnetze geschaffen werden sollen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Stromnetzstrategie (16.035) beraten und ist weitgehend dem Ständerat gefolgt. Bei der zentralen Frage des Mehrkostenfaktors unterstützt sie mit 14 zu 11 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach Leitungen mit einer Nennspannung von unter 220 kV grundsätzlich als erdverlegte Kabel ausgeführt werden. Entscheidend ist dabei, dass dies technisch und betrieblich möglich ist und die Mehrkosten im Vergleich zu einer Freileitung den Faktor 3.0 nicht übersteigen. Eine Minderheit ist allerdings der Ansicht, dass auch ein Mehrkostenfaktor von 2.0 ausreichend wäre.
Was die Überschreitung des Mehrkostenfaktors anbelangt, so schliesst sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dem Ständerat an, der keine Überwälzung zulasten der Endkunden wünscht. Nur wenn ein Dritter die den Mehrkostenfaktor übersteigenden Kosten trägt, soll eine Überschreitung zulässig sein. Eine Minderheit bevorzugt allerdings die Version des Bundesrates. Dieser möchte sich die Möglichkeit vorbehalten, auch bei bis zu zweifacher Überschreitung des Mehrkostenfaktors in Fällen, wo eine erhebliche Entlastung des betroffenen Gebietes erzielt werden kann, eine Erdverkabelung für obligatorisch zu erklären.

Wie Bundesrat und Ständerat spricht sich die Kommission auch für intelligente Netze aus, die den Energieverbrauch optimieren sollen. Sie schafft aber eine Differenz zum Ständerat, indem sie verlangt, dass die Verwendung intelligenter Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern deren Zustimmung bedarf.

Anlass zur Diskussion gab schliesslich auch der Entscheid des Ständerates, den Elektrizitätsunternehmen zu erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt weitergeben zu müssen. In der Kommission wurden weiterführende Überlegungen angestellt, ob angesichts der angespannten Lage auf dem Strommarkt möglicherweise dringender Handlungsbedarf besteht und Übergangslösungen zur Stützung insbesondere der Schweizer Wasserkraft angebracht wären. Hierzu werden an der kommenden Sitzung Anhörungen stattfinden.

Die Kommission hat zudem die Standesinitiative des Kantons Bern (15.319) vorgeprüft, die verlangt, dass der Bundesbeitrag für den Hochwasserschutz von 35 bis 45 Prozent auf 45 bis 55 Prozent angehoben wird. Sie stellt fest, dass in diesem Bereich vor allem beim Unterhalt der bestehenden Schutzbauten Bedarf besteht, und dass das Bundesamt für Umwelt derzeit eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten prüft. Sie beantragt daher mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 27. und 28. März 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.

UVEK legt Kapitalkostensatz für Stromnetze für das Jahr 2018 fest

Medienmitteilung: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Jahr 2018 auf 3.83% fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2017 keine Veränderung.

UREK-N lehnt Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig ab, stimmt Ratifizierung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz zu

Medienmitteilung UREK-N: Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.

Ja zum Pariser Klimaübereinkommen

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.

Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

Massnahmen gegen Stromengpässe an der Grenze

Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates hat einer Vorlage ihrer Schwesterkommission zugestimmt, die den Vorrang für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes bei Engpässen neu regelt. Die Änderung ist ein Beitrag an die Systemstabilität und erhöht die Versorgungssicherheit

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte der Vorlage 15.430 «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» mit 22 zu einer Stimme deutlich zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gestrichen werden. Sie wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Bei der Gewährung aller Vorränge allerdings bestünde das Risiko, dass die Kapazitäten an der Grenze nicht ausreichen könnten.

Nicht betroffen von der Änderung ist der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge). Mit Verweis auf den Investitions- und Vertrauensschutz wurde dieser Vorrang im ursprünglichen Entwurf von der UREK-S nicht gestrichen. Diese Auffassung unterstützt die UREK-N nicht vorbehaltlos. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Langfristverträge hätten bei der Aufnahme der Vorränge in das Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 bereits eine Übergangslösung dargestellt. Mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung führte sie denn eine Bestimmung ein, die die Vorränge der Langfristverträge spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Vorlage aufheben soll. Die Minderheit folgt den Überlegungen der UREK-S und will den Vorrang für die Langfristverträge aufrechterhalten.