Die ElCom hat in ihrem Newsletter 12/2016 auf neue Mitteilungen zur Durchschnittspreismethode und zur Methode zur Abrechnung für SDL und EnG-Zuschläge hingewiesen.
Zudem fasst sie ihre im Winter 2016 im Rahmen zweier Verfügungen gefällten Grundsatzentscheide zusammen: Zuständigkeit zur Überprüfung von Ökostrompromprodukten und betreffend Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen / Erhebung von Abgaben nur als Bestandteil des Netznutzungsentgelts / Abbruchkosten und Kosten für Provisorien / Verwendung des Erlöses aus Verkauf von Netzanlagen
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