Medienmitteilung BR: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen, die Vertretung der Schweiz im Governing Board der Internationalen Energieagentur (IEA) und die Zuständigkeit für die Aktivierung des IEA-Notstandsplans neu zu regeln. So wird die Vertretung der Schweiz im Governing Board neu alleine dem Bundesamt für Energie BFE übertragen (bisher BFE und Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL). Die Entscheidungsbefugnis zur Aktivierung eines IEA-Notstandsplans im Falle von Versorgungsengpässen auf dem internationalen Erdölmarkt liegt neu beim Direktor des BFE und beim Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.