Versorgungsrisiken stabil - Importrisiken beachten

Die ElCom hat heute ihre Studie Adequacy 2020 - zur Versorgungsicherheit 2020 - publiziert. Aus den Ergebnissen der Berechnungen geht hervor, dass die Versorgungssicherheit im Normalfall bis im Jahr 2020 gewährleistet sein dürfte. Die Vorbereitung auf ausserordentliche Versorgungsengpässe darf jedoch nicht vernachlässigt werden.

Zur Medienmitteilung des Bundesrates

ElCom vorsichtig optimistisch für Versorgungssituation Winter 2017/2018

ElCom Newsletter: Für die Versorgungssituation in der Schweiz im Winter 2017/2018 zeigt sich die ElCom vorsichtig optimistisch: Sowohl auf Seiten des Netzes als auch auf der Energieseite erweist sich die aktuelle Situation berechenbar. Diese Einschätzung stützen auch erste Ergebnisse von Adequacy-Berechnungen, die Swissgrid im Auftrag der ElCom durchgeführt hat. Die konkreten Resultate der Berechnungen präsentiert die ElCom im Rahmen des ElCom-Forums am 17. November in Lausanne.

Vertretung der Schweiz im Governing Board der IEA wird neu geregelt

Medienmitteilung BR: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen, die Vertretung der Schweiz im Governing Board der Internationalen Energieagentur (IEA) und die Zuständigkeit für die Aktivierung des IEA-Notstandsplans neu zu regeln. So wird die Vertretung der Schweiz im Governing Board neu alleine dem Bundesamt für Energie BFE übertragen (bisher BFE und Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL). Die Entscheidungsbefugnis zur Aktivierung eines IEA-Notstandsplans im Falle von Versorgungsengpässen auf dem internationalen Erdölmarkt liegt neu beim Direktor des BFE und beim Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.

BR: Senkung des Energiebedarfes in der Landwirtschaft

Medienmitteilung Bundesrat: In den letzten 25 Jahren haben sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch der hierzu nötige Bedarf an Energie zugenommen. Möglichkeiten zur Reduktion des Energiebedarfs liegen in der treibstoffsparenden Nutzung von Landmaschinen, Energiestandards für Ställe und einem effizienten Einsatz von Dünger und Futtermittel. Die bestehenden Instrumente der Energie-, Klima- und Agrarpolitik unterstützen die Landwirtschaft dabei, das vorhandene Potenzial zu nutzen. Zu diesem Schluss kommt der am 21.06.2017 vom Bundesrat gutgeheissene Bericht über den Energiebedarf der Schweizer Landwirtschaft.

BR: Bundesrat schlägt neues Wasserzinsmaximum vor

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Er schlägt darin als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) auf 80 Fr./kWbr vor. Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die Grundzüge des flexiblen Modells werden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt, dessen genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später, zeitgleich mit den Arbeiten für ein neues Marktdesign, festgelegt werden. Die Vernehmlassung dauert vom 22. Juni 2017 bis zum 13. Oktober 2017.

ElCom: Mitteilung zur Umsetzung manueller Lastabwürfe

Nach der angespannten Energie- und Netzsituation im Winter 2015/2016 hat die ElCom unter anderem einen mittelfristigen Handlungsbedarf betreffend Regelung von manuellen Lastabwürfen festgestellt. Unter manuellen Lastabwürfen versteht man kurzzeitige, gezielte Abschaltungen einzelner Lasten, bzw. Netzabschnitte. Diese dienen der Vermeidung eines flächendeckenden Blackouts in kritischen Netzsi-tuationen. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen einer solchen Massnahme für die betroffenen End-verbraucher handelt es sich um eine sogenannte Letztmassnahme. Manuelle Lastabwürfe gelangen daher nur dann zur Anwendung, wenn bereits alle anderen Massnahmen zur Wiederherstellung des sicheren Netzbetriebs ausgeschöpft sind.

Abklärungen der ElCom haben gezeigt, dass die Durchführung manueller Lastabwürfe unter geltendem Recht zulässig ist. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung ma-nueller Lastabwürfe in der Regelzone Schweiz sollen daher von den Netzbetreibern rasch geschaffen werden. Ein vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE zusammen mit Swissgrid ent-worfenes Branchendokumentsoll nach der Vernehmlassung im Herbst verabschiedet werden.

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BR setzt das revidierte Landesversorgungsgesetz in Kraft

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Die Fragen im Zusammenhang mit der vom Parlament neu geforderten Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Versorgungsinfrastrukturen und der Dynamisierung des Instrumentariums zur Bewältigung von schweren Mangellagen werden nun gemeinsam mit der Wirtschaft geprüft und anschliessend Massnahmen festgelegt.

Wasserkraft Schweiz: Statistik 2016 und interaktive Karte

Medienmitteilung BFE: Am 1. Januar 2017 waren in der Schweiz 643 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2016: 623 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 989 MW zugenommen. Der grösste Anteil der Zunahme erfolgte aufgrund der Inbetriebnahme von Pumpspeicherkraftwerken.

ElCom sieht Importabhängigkeit weiter am zunehmen

Auszug Newsletter ElCom 03/2017: Mit Blick nach vorne sieht die ElCom im Zusammenhang mit der Importabhängigkeit grosse Herausforderungen auf die Schweizer Versorgungssicherheit zukommen. Bleiben die Zubauraten der erneuerbaren Energien moderat, dürfte die Importabhängigkeit weiter zunehmen. Damit die Importrisiken minimiert werden können, müssen einerseits beim Netzausbau Fortschritte erzielt werden – beispielsweise der Transformator in Mühleberg sowie die Spannungserhöhung zwischen Bassecourt und Mühleberg. Andererseits ist zu betonen, dass eine hohe Importabhängigkeit auch eine entsprechende Exportbereitschaft der Nachbarländer voraussetzt. Die Situation in diesem Winter hat gezeigt, dass die Verfügbarkeit der Importkapazität aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Produktion (Frankreich) und Netzengpässen (Deutschland und Italien) limitiert sein kann. Dem Risiko „Importverfügbarkeit“ ist, insbesondere im Hinblick auf die Ausserbetriebnahmen der restlichen Kernkraftwerke in Süddeutschland bis 2022 sowie auf die Verzögerungen beim innerdeutschen Netzausbau, die notwendige Beachtung zu schenken.

UVEK legt Kapitalkostensatz für Stromnetze für das Jahr 2018 fest

Medienmitteilung: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Jahr 2018 auf 3.83% fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2017 keine Veränderung.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Ein Hauptziel der Revision ist die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Parallel dazu hat der Bundesrat auch die Botschaft zum revidierten WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 (GPA) verabschiedet. Das neue Abkommen verbessert Transparenz und Marktzugang und ersetzt das ursprüngliche Abkommen von 1994.

UREK-N lehnt Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig ab, stimmt Ratifizierung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz zu

Medienmitteilung UREK-N: Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.

Ja zum Pariser Klimaübereinkommen

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.

Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

ENTSO-E: Wintervorschau 2016/17 zeigt angespannte Versorgungssituation in Frankreich

Der ENTSO-E hat seine Prognose zur Versorgungssituation im Winter 2016/17 veröffentlicht. Bei normaler und leicht angespannter Lage wird die Eu hiernach in der Lage sein ihren Energiebedarf zu decken. Allerdings sieht sich Frankreich wegen Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten an mehreren Reaktoren mit der niedrigsten Energieproduktion aus Kernkraft seit 10 Jahren konfrontiert, was zu einer angespannten Versorgungslage im Zeitraum Dezember bis Februar führt.

Die Situation in Frankreich könnte auch benachbarte Länder berühren. Der benachbarte belgische Übertragungsnetzbetreiber arbeitet eng mit RTE zusammen, um die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten diesen speziellen Marktbedingungen anzupassen. Beide Übertragungsnetzbetreiber planen bei Bedarf auf Produktionsreserven zurückzugreifen und von Verträgen mit industriellen Konsumenten gebrauch zu machen, die bereit sind ihren Verbrauch zu Spitzenlastzeiten zu unterbrechen.

Im Bereich dergesamten Erzeugungskapazität zeigt die Prognose eine Zunahme an installierter Leistung von 11 GW, hauptsächlich Wind und Solar. Konventionelle Produktionskapazitäten blieben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stabil. Stillgelegte Kapazitäten aus Öl- und Kohleproduktion sind hauptsächlich durch Gas- und Wasserproduktion ersetzt worden.
 

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

BAFU: Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen

Medienmitteilung BAFU: Das vorliegende Modul der Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer» behandelt die Finanzierung der ökologischen Sanierungsmassnahmen bestehender Wasserkraftanlagen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit. Die Kosten dieser Massnahmen werden den Kraftwerksinhabern von der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) entschädigt. Das Modul zeigt die Voraussetzungen für eine Entschädigung auf, legt dar, welche Anforderungen an Entschädigungsgesuche gestellt werden, präzisiert die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für Sanierungsmassnahmen und beschreibt Verfahren sowie Auszahlungsmodalitäten.

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UREK-S: Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie einhellig zugestimmt. Sie will den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne dabei die Preisvorteile, die sie aufgrund des freien Marktzugangs haben, berücksichtigen zu müssen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Rahmen der Beratung der Netzwerkstrategie (16.035) gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen, die besagt, dass Preisvorteile, welche die Netzbetreiber aufgrund ihres Marktzugangs haben (z. B. günstige Käufe an der Börse), anteilsmässig an die gebundenen Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Diese Methode bringt mit sich, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten können und sie ihren Strom zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, was die bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen zusätzlich verschärft. Mit dem Vorschlag der Kommission können die Kosten der Eigenproduktion lediglich auf die gebundenen Verbraucher und die Kosten für den Einkauf auf dem Strommarkt lediglich auf die freien Kunden überwälzt werden. Damit schliesst sie sich der Rechtsauslegung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil A-1107/2013), dessen Urteil im Juli 2016 vom Bundesgericht aufgehoben wurde (Urteil 2C_681/2015). In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufzuheben. In einer Übergangsbestimmung sieht die Kommission zudem vor, dass diese neue Regelung spätestens ab dem 1. Dezember 2016 gilt.

Weiter spricht sich die Kommission für intelligente Netze aus mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu optimieren. Zum einen beantragt sie, dass die Kosten für gewisse innovative Massnahmen, welche für die Netzentwicklung unabdingbar sind, sowie die Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zum andern befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen, wobei das Einverständnis des Netzanschlussnehmers vermutet wird. Allerdings hat dieser auch das Recht, auf solche Systeme ganz oder teilweise zu verzichten.

Weiter ist die Kommission der Meinung, dass bei elektrischen Anlagen mit einer Spannung von höchstens 36 kV die Plangenehmigungspflicht nur bei voraussichtlich beschleunigtem Bau gilt oder wenn Sicherheits- oder Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen sind.

Schliesslich will die Kommission die Betreiber nicht verpflichten, dem Bundesamt für Energie sämtliche Geodaten zu ihren elektrischen Anlagen zuzustellen. Für eine Minderheit hingegen sind diese Daten für einen Gesamtüberblick über das Netz unabdingbar.

Die Kommission hat im Übrigen der Standesinitiative des Kantons Genf 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen. Die Kommission steht dem Anliegen einer differenzierten Stromabgabe grundsätzlich offen gegenüber, möchte aber noch vertiefte Abklärungen vornehmen können im Zusammenhang mit der Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050; 15.072).

Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD, BE) in Bern getagt.