Aufgrund der Änderungen im Stromversorgungsgesetz sowie in der Stromversorgungsverordnung im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 hat die ElCom beschlossen, die Weisung Netzverstärkung 2/2015 zu ergänzen. Die neue Weisung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Mit dem Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen kann zur Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs und mit Zustimmung der Betroffenen auf den Verbrauch, die Erzeugung oder die Speicherung von Strom Einfluss genommen werden. Der Netzbetreiber ist beim Anschluss einer Energieerzeugungsanlage verpflichtet, zu prüfen, ob eine Netzverstärkung tatsächlich notwendig ist oder durch den Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen vermieden werden kann.
Deshalb ist bei Netzverstärkungsgesuchen nachzuweisen, dass der Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen gemäss Artikel 17b StromVG geprüft worden ist. Stimmt der Produzent dem Einsatz eines intelligenten Steuer- und Regelsystems zu, ist zu vereinbaren, wie der Einsatz des Systems vergütet wird (Art. 8c Abs. 1 StromVV). Die Vergütung muss auf sachlichen Kriterien beruhen und darf nicht diskriminierend sein (Art. 8c Abs. 2 StromVV). Kommt keine Einigung zu Stande, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen. Der Nachweis muss für Anschlussgesuche erbracht werden, welche ab dem 1. Juli 2019 beim Netzbetreiber eingehen.