Am 1. Juni 2019 tritt die Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) in Kraft. Bei den Bestimmungen zu den Netznutzungstarifen (Art. 18 StromVV) ändert sich ein Kriterium für die Einteilung in die Basiskundengruppe: Das Kriterium der Anschlussleistung bis 30 kVA wird durch das Kriterium des Jahresverbrauchs bis zu 50 MWh ersetzt (Art. 18 Abs. 2 StromVV). Die ElCom hat entschieden, dass diese Änderung erst für die Tarifperiode 2020 umgesetzt werden muss. Die neuen Tarife sind jedoch bis am 31. August 2019 zu veröffentlichen (Art. 10 StromVV).