An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur KlV eröffnet. Sie setzt das das Klima- und Innovationsgesetz um, das im Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde.
Insbesondere sollen darin Förderbestimmungen für die Unterstützung von klimafreundlichen Gebäuden sowie für innovative, klimaschonende Technologien und Prozesse präzisiert werden.
Die Regelungen sollen zusammen mit dem KlG am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Mai 2024.