An seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet.
Betrieben kann bei angeordneten Massnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung einer Gas- oder Strommangellage eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit gewährt werden. Dadurch würden Arbeitnehmende vermehrt so beschäftigt, dass Energie gespart und Verbrauchsspitzen verhindern werden können.
Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.