Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion gemäss Artikel 4 Absatz 1 StromVV sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar (Weisung 2/2018). Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (nachfolgend WACC Produktion). Die ElCom hat entschieden, für den WACC Produktion gemäss Stromversorgungsgesetzgebung den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Da gemäss Gutachten betreffend Kapitalkostensätze der Fördermassnahmen für die Grosswasserkraft (S. 9) der WACC mit der neuen Herleitung für die Jahre 2014 bis 2016 unverändert blieb, wird er ab 2014 auf 4.98 Prozent festgelegt.
UVEK legt Kapitalkostensatz für Stromnetze für das Tarifjahr 2021 fest
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2021 auf 3,83% fest. Damit bleibt der WACC im Vergleich zum Tarifjahr 2020 unverändert.
ElCom Aktualisierung der Weisungen zu den Deckungsdifferenzen und zur WACC Produktion
Die ElCom hat die Weisung zu den Deckungsdifferenzen (2/2019) um einen Teil zur Energie ergänzt und damit an ihrer bisherigen Praxis der Weisung festgehalten. Zudem hat sie ihre Weisung zur WACC Produktion (3/2019) mit dem Zinssatz für das Jahr 2019 ergänzt. Der Zinssatz bleibt im Vergleich mit dem Vorjahr unverändert auf 4.98 Prozent.