Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Die vom Bund vorgeschlagene Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 9 Prozent lehnt er jedoch ab. Dies gefährde sowohl die Ziele der nationalen als auch der kantonalen Energiestrategie hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Tiefere Leistungsbeiträge akzeptiert der Regierungsrat nur dann, wenn die Wartezeit für Neuanmeldungen von Solaranlagen auf unter zwei Jahren gesenkt wird.
TG: Grosser Rat lehnt Mindestabstände für Windenergieanlagen ab
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat eine Motion der SVP, die Mindestabstände für Windenergieanlagen forderte, mit 91 zu 15 Stimmen deutlich abgelehnt.
BL: Landrat spricht sich einstimmig gegen fixe Abstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten aus
Mit 75 Neinstimmen gegen 0 Jastimmen schreibt der basellandschaftliche Landrat ein Postulat einer Gruppe Windenergiegegner ab, die einen fixen Abstand von 700 Metern zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten forderte.
BE: Motion Vergütung Einspeisung von Solarstrom durch BKW - Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet das mit der Motion 'Solarstrom: BKW soll Verantwortung übernehmen und nicht einseitig Eigennutzen optimieren' verlangte Vorgehen alsunverhältnismässig, risikoreich und in keiner Weise angebracht und lehnt die Anliegen ab, wie er in seiner Antwort vom 26. April darlegt.
Die Motionsführer hatten beantragt der Regierungsrat solle veranlassen, dass die BKW ihren Entscheid, die Entschädigung für rückgeführten Strom aus Fotovoltaikanlagen auf 4 Rp./kWh zu senken, rückgängig macht.
Hintergrund der Preisanpassung durch die BKW ist die erstmalige Festlegung der Rahmenbedingungen für die Vergütung elektrischer Energie unabhängiger Produzenten durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Basierend auf diesem rechtskräftigen Grundsatzentscheid vom 19. April 2016 passte die Unternehmensleitung der BKW die bisherigen Vergütungen per 1. Januar 2017 an. Neu ist die Rückliefervergütung der BKW so festgelegt, dass diese mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom entspricht.
In seiner Antwort äussert der Regierungsrat sein Verständnis für die Frustation der Solarstromproduktionsanlagen und bringt sein Bedauern über den Entscheid aus
energiepolitischer Sicht zum Ausdruck. Das für die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft BKW geltende Gebot der Gewillstrebigkeit, welchem der betreffende Entscheid entspreche, könne jedoch nur mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufgehoben werden. Der Entscheid über die Senkung des Vergütungssatzes liege zudem in der alleinigen Kompetenz der Unternehmensleitung und könne vom Regierungsrat als Vertreter des Mehrheitsaktionärs nicht zielführend rückgängig gemacht werden.
zum vollständigen Text der gemeinsamen Antwort des Regierungsrats
BE: Regierung befürwortet eidgenössisches Energiegesetz
Die Regierung des Kantons Bern befürwortet das eidgnössische Energiegesetz, so eine Medienmitteilung des Regierungsrats. Das neue Energiegesetz des Bundes unterstütze gemäss Mitteilung die Ziele der kantonalen Energiepolitik. Für den Kanton Bern seien insbesondere die im eidgenössischen Energiegesetz definierte Weiterführung des Gebäudeprogramms und die Förderung der erneuerbaren Energien von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Auch als Standortkanton von bedeutenden Wasserkraftanlagen befürworte der Kanton Bern mit Nachdruck die vorübergehende Unterstützung von Grosswasserkraftwerken durch den Bund.
BL: Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des AKW Leibstadt
Mit einer Resolution (2017/080, traktandiert für die Landratssitzungen vom 16. und 23. März, Traktandum 56) fordert die Fraktion Grüne/EVP (bzw. der Landrat des Kantons Basel-Landschaft bei Annahme der Resolution durch den Landrat) dringlich dazu auf, die Bewilligung für eine Wiederaufnahme zurückzunehmen, bis die Ursachen für die sich wiederholenden, gravierenden Probleme ("oxidierende Brennstäbe") restlos geklärt seien.
Zudem wird die zuständige Bundesrätin, Frau Doris Leuthard, Vorsteherin des UVEK, und die Regierung des Kantons Basel-Landschaft aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit das AKW Leibstadt nur dann in Betrieb stehe, wenn die Ursachen der Probleme restlos geklärt und behoben seien.
BE: Massnahmenprogramme 2017 - 2022 zur Wasserstrategie 2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dem Grossen Rat die Massnahmenprogramme 2017 - 2022 zur Wasserstrategie 2010 unterbreitet. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wurde mit der Umsetzung beauftragt. Die neue Massnahmenplanung enthält insgesamt 15, zum Teil neue und zum Teil weiterzuführende, Massnahmen in den Bereichen Wassernutzung, Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung.
BS: Anzug 'Studie Pilotversuch erneuerbare Flugtreibstoffe'
In einem Anzug an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist beantragt worden, eine Studie zu veranlassen, die die nötigen Abklärungen für die Durchführung eines Pilotversuchs (proof of concept) mit mehrjährigem Betrieb liefert, um eine Linienstrecke (zB. Basel-London-Basel) auf erneuerbare Flugtreibstoffe umzustellen.
BS: Motion 'Förderung von elektrischen Autos im Berufsverkehr'
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt ist in einer Motion aufgefordert worden, Anreize zu setzen, damit die Fahrzeugflotte im Berufsverkehr auf effiziente, elektrische Energie ohne Emissionen umgestellt wird. Die Motionsführer schlagen eine Einmalvergütung von CHF 3'000.- bei der Beschaffung von Elektro-Autos vor (analog der früheren E-Bike Aktion mit Mitteln aus dem Energieförderfonds), dies während einer befristeten Phase (bis zu einer spezifischen Marktdurchdringung von 5 Prozent) und für beruflich genutzte Autos von Personen und Betreiben, die in Basel-Stadt aktiv sind und/oder eine Filiale mit Stromverbrauch betreiben.
SO: Vernehmlassungsfrist GWBA abgelaufen
Die Vernehmlassungsfrist betreffend die Änderung des solothurnischen Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) un die Aufhebung der kantonsrätlichen Verordnung über den Abwasser- und Altlastenfonds ist am 3. Februar 2017 abgelaufen.
BL: Postulat "Trinkwasserversorgung im Falle eines AKW-Störfalles sicherstellen"
Der Landrat des Kantons Basl-Land hat beschlossen das Postulat "Trinkwasservrsorgung im Falle eines AKW-Störfalles sicherstellen" zu überweisen. Das Postulat fordert, die Notfallpläne der Gemeinden zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Trinkwasserversorgung im Falle eines AKW-Störfalles gewährleistet ist.
BL: Motion "Energieeffizienz versus Resourcen Effektivität"
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land beantragt, die Motion "Energieeffizienz versus Resourcen Effektivität" (Geschäft Nr. 2016/361) als Postulat entgegen zu nehmen und so die Gelegenheit zu erhalten, die Rolle des Kantons als Bauherrschaft aber auch die der Bau- und der Recyclingbranche insgesamt zu überdenken und zukunftsgerichtete Lösungen im Sinne des parlamentarischen Vorstosses vorzuschlagen. Die Motionsführer verlangen, dass die Projektspezifikationen und, wo möglich, die Beschaffungsrichtlinien zu Gunsten ressourceneffizienter Baustoffe aus lokaler oder nationaler Herkunft angepasst werden.
SO: Anfrage betreffend Strombojen und Schiffsmühlen
In einer kleinen Anfrage (0014-2017) wird der Regierungsrat des Kantons Solothurn um die Beantwortung zu Fragen betreffend die Gesetzliche Grundlage (Gesetzliche Grundlage, Nutzungsmöglichkeiten, Möglichkeit von "allgemeinen Betriebsbewilligungen) von Strombojen und Schiffsmühlen gebeten.
BS: Anzug 'Raumplanung für den Untergrund'
Die Unterzeichnenden eines Anzugs betreffend die Raumplanung für den Untergrund haben den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gebeten zu prüfen, ob die aktuellen Raumplanungsinstrumente den Herausforderungen ... genügen und allfällige Anpassungen an den bestehenden Raumplanungswerkzeugen oder gar neue Werkzeuge (dreidimensionale, Spezialpläne etc.) vorzuschlagen, damit öffentliche gegen private Interessen abgewogen und Spielraum für zukünftige Entwicklungen im Untergrund gesichert werden können.
Sie führen an, es fänden im Untergrund die gleichen Konflikte zwischen privater und öffentlicher Nutzung oder zwischen Schutz und Nutzung statt, wie an der Oberfläche. In der Zukunft dürften sich diese Konflikte verstärken. Denn mit dem neuen Energiegesetz beispielsweise dürfte die Nachfrage nach Wärmepumpen zunehmen. Auch sei zu beobachten, dass Verkehrsanlagen aus Platz-, Lärm- oder Linienführungsgründen vermehrt in den Untergrund verlegt würden. Schliesslich seien auch die Wechselwirkungen zwischen der Planung an der Oberfläche und dem Untergrund zu berücksichtigen.