Das Bundesgricht heisst die Beschwerden der Schweizerischen Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer, des World Wide Fund for Nature (WWF) Schweiz, der Pro Natura und des Schweizerischen Fischerei-Verbands gegen die Kraftwerke Zervreila AG und verschiedene bündernische Gemeinden sowie die Regierung im Wesentlichen gut.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 8. September 2015 betreffend die Zusatzkonzession "Projekt Überleitung Lugnez" zugunsten der Kraftwerke Zevreila AG wird aufgehoben. Die Regierung des Kantons Graubünden hat im Sinne der Erwägungen neu zu entscheiden.
Das Bundesgericht kritisierte vor allem die fehlende Koordinierung der Zusatzkonzession mit der Sanierung der übrigen Wasserkraftanlagen (gesamthafte Betrachtung der Umweltverträglichkeit) sowie die unzureichende Interessenabwägung bei der Bestimmung der Restwassermenge (Erhaltung geschützter Auen).
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