Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 punktuelle Änderungen von Verordnungen im Energiebereich beschlossen. Es handelt sich um Änderungen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Geoinformationsverordnung und der Stromversorgungsverordnung. Damit werden unter anderem die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen angepasst, die Publikation der Geodaten zu allen Stromproduktionsanlagen in der Schweiz geregelt, die Vorschriften zur Reifenetikette angepasst und der Zugang zu Messdaten von Smart Metern präzisiert. Die revidierten Verordnungen treten mehrheitlich per 1. Januar 2021 in Kraft. Ausnahme ist die Energieeffizienzverordnung, deren Änderungen per 1. März und 1. Mai 2021 in Kraft treten.
Elektromobilität: Vorbildfunktion des Bundes wahrnehmen
Die UREK-S hat sich über den Stand der Motion 16.3063 (Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein) informieren lassen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzuschreiben. Die Kommission unterstützt die bereits lancierten Massnahmen, damit der Bund innovativ und vorbildlich handelt im Energiebereich. Sie stellt aber fest, dass die mit der Motion geforderten Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität erst ausgearbeitet werden. Aus diesem Grund beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion nicht abzuschreiben.
UVEK eröffnet Vernehmlassungen zu verschiedenen Verordnungen im Energiebereich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 28. September 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Sie umfasst eine Totalrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung. Weiter geht es um Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung. Die Vernehmlassung dauert bis 11. Januar 2021. Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist für Mitte 2021 geplant.
Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2021
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2021.
Das BFE veröffentlicht eine Analyse zu Energieeffizienzgewinnen bei Elektrogeräten
Eine vom BFE in Auftrag gegebene Analyse der in der Schweiz verkauften Haushaltgrossgeräte und Elektronikgeräte zeigt, dass der Gesamtenergieverbrauch der Geräte im beobachteten Zeitraum (2002-2018) wesentlich gesunken ist.
2018 gab es 33,3 % mehr Haushaltsgrossgeräte als 2002, dennoch ist deren Stromverbrauch nur um 0,8 % gestiegen, was einer erheblichen Steigerung der Energieeffizienz entspricht. Hochgerechnet auf das Jahr 2002 liegt der Stromverbrauch 2018 damit um 26 % tiefer als zu jener Zeit. Eine Analyse zeigt zudem, dass der Einfluss der Energieetiketten sinkt. Insbesondere bei den A-Kategorien dürfte dies auf die geringen Unterschiede zurückzuführen sein. Ab März 2021 sollen in der Schweiz voraussichtlich die neuen Energieetiketten von A-G ohne +-Erweiterung gelten.
2018 gab es 46,1 % mehr IT-, Büro- und Unterhaltungselektronik-Geräte als 2000, dennoch ist deren Stromverbrauch nur um 39,8 % gesunken. Hochgerechnet auf das Jahr 2000 liegt der Stromverbrauch 2018 damit um 52,9 % tiefer als zu jener Zeit. Gründe dafür sind technologische Fortschritte aber auch Förderprogramme. Auch hier zeigt eine Analyse, dass der Einfluss der Energieetiketten sinkt.
Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2020
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK passt per 1. Januar 2020 die Energieetikette für Personenwagen an. Diese Anpassung ist erforderlich aufgrund der vom Bundesrat am 23. Oktober 2019 verabschiedeten Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) sowie der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Energieeffizienz-Kategorien. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt.
ElCom äussert sich zur Versorgungssituation im Winter 2019/2020
Die Versorgungslage zeigt sich aktuell weitestgehend entspannt, da weder Störfaktoren vorliegen noch Wassermangel in den Speicherseen herrscht. Der Trilaterale Redispatch kommt dann zum Einsatz, wenn ungeplante Transitflüsse das Schweizer Übertragungsnetz zu stark beanspruchen. Auf Antrag der Schweiz werden Deutschland und Frankreich dann punktuell für eine Entschärfung der Netzsituation sorgen.
Aufgrund der Ausserbetriebnahme des Krenkraftwerks Mühleberg wird die Schweiz kommenden Winter mehr Energie importieren müssen, gleichzeitig sind die hohen Füllstände der Schweizer Seen in diesem Herbst aber positiv für die Versorgungssituation.
Auch in Deutschland geht bis zum Jahreswechsel das Kernkraftwerk Phillipsburg vom Netz, in Belgien hingegen wird ein Grossteil der Kernkraftwerke zur Verfügung stehen. In Italien sind aktuell 20% aller Gaskraftwerke ausser Betrieb, diese sollen aber bis Anfang des kommenden Jahres wieder produzieren.
Auch die Schweizerische Albulaleitung ist mit 900 MW wieder voll in Betrieb, nachdem sie im Oktober 2018 ausgefallen war und diesen Sommer instand gesetzt wurde.
Bundesrat verabschiedet Revision von Verordnungen im Energiebereich
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung beschlossen. Diese bezwecken diverse Vereinfachungen und Präzisierungen bestehender Regelungen sowie Anpassungen gewisser Berechnungsgrundlagen. Dazu gehören unter anderem eine verständlichere und übersichtlichere Energieetikette für Personenwagen, eine leichte Senkung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die aufgrund der weiterhin sinkenden Anlagenpreise erfolgt, sowie höhere Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen, die ihre Speicherkapazität ausbauen. Letzteres soll insbesondere in den Wintermonaten zu einer verbesserten Versorgungssicherheit beitragen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.