Bundesrat will mit voller Öffnung des Strommarktes zuwarten

Das UVEK prüft, beauftragt durch den Bundesrat, auf welchen Zeitpunkt die volle Marktöffnung angezeigt ist. Alle relevanten Aspekte wie die anstehende Revision des StromVG sowie die Gesetzgebungsarbeiten an der Energiestrategie 2050 werden gemäss der entsprechenden Pressemitteilung berücksichtigt. 2017 soll hiernach eine Standortbestimmung hinsichtlich der vollen Öffnung des Strommarktes zuhanden des Bundesrates erfolgen.

link zur Pressemitteilung

Biogene Treibstoffe Biodiesel und Biogas: Änderung der Mineralölsteuerverordnung

Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung bezüglich biogener Treibstoffe wie Biodiesel und Biogas gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Inkraftsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes vom 21. März 2014 bestimmt. Die geänderten Erlasse treten auf den 1. August 2016 in Kraft.

Das Parlament hatte im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen" (09.499) die Anforderungen für die Gewährung der Steuererleichterung für biogene Treibstoffe angepasst. Sie werden neu auf Gesetzesstufe geregelt. Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Darüber hinaus wird ein Kriterium eingeführt, wonach der Anbau der Rohstoffe auf Flächen erfolgen muss, die rechtmässig erworben wurden. Bei Treibstoffen aus biogenen Abfallstoffen wird, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, davon ausgegangen, dass diese die angepassten Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen.

Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen es dem Bundesrat ausserdem, zusätzlich die Anforderung einzuführen, dass die Herstellung von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.

Mit der Inkraftsetzung erhält der Bundesrat zudem die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, falls biogene Treib- und Brennstoffe, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen an die Steuererleichterung nicht erfüllen, in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich: Auslegeordnung

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich stellen eine grosse Herausforderung dar. Sie werden nur bei genügenden wirtschaftlichen Anreizen umgesetzt. Gleichzeitig besteht der Anspruch, dass die Energiesparziele erreicht werden und preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt. In einem heute veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat gestützt auf eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen fest, dass die Verbindung der Ziele nicht einfach zu realisieren ist.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat Jans vom 22. März 2013. Dieses fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über das sogenannte „Mieter-Vermieter-Dilemma“ bei energetischen Gebäudesanierungen zu erstellen und dabei namentlich das englische „Green Deal Loan“-Modell für die Schweiz zu prüfen. Überdies wird dargelegt, wie das Gebäudeprogramm ausgestaltet werden könnte, so dass bei energetischen Sanierungen preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt, Mitnahmeeffekte vermieden und die Energiesparziele erreicht werden können.

Im Bericht werden mögliche Instrumente in den Bereichen Energierecht, Wohnraumförderung, Mietrecht und Steuerrecht sowie indirekte Massnahmen ohne finanzielle Anreize beschrieben. Dabei wird beurteilt, inwiefern das jeweilige Instrument zur Erreichung der verschiedenen Ziele beitragen könnte. Weiter erfolgt eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sowie auf den öffentlichen und den privaten Vollzugsaufwand.

Die Einschätzung der beschriebenen Massnahmen zeigt auf, dass die Verbindung der verfolgten Ziele keiner einfachen Lösung zugeführt werden kann. So ist eine für die Erreichung eines der Ziele geeignete Massnahme unter Umständen kontraproduktiv für ein anderes Ziel. Beispielsweise kann die Festlegung von Förderungsprioritäten, die der Verminderung von Mitnahmeeffekten dient, negative Effekte auf die Sanierungsrate und damit auf die Erreichung der Energiesparziele haben. Zudem können die beschriebenen Massnahmen teils mit einem hohen finanziellen oder personellen Aufwand verbunden sein.

Im Sinne einer Orientierungshilfe kann dem Bericht entnommen werden, wie sich die jeweilige Massnahme auswirken würde und inwiefern sie zweckmässig erscheint. Betreffend „Green Deal Loan“ zeigt sich beispielsweise, dass dieses Instrument für die Schweiz nicht geeignet ist, zumal es sich auch in England nicht bewährt hat. Jedes der geprüften Instrumente weist aber Vor- und Nachteile auf.

Revision EnV (Erhöhung Netzzuschlag): Vernehmlassung

Der Bundesrat legt den Netzzuschlag stufenweise fest. Er berücksichtigt dabei die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial der Technologien. Anpassungen sind – in Schritten von mindestens 0.05 Rp./kWh – nötig, wenn absehbar ist, dass der bisherige EnG-Zuschlag für die Finanzierung der Verwendungszwecke gemäss Art. 15b Abs. 1 EnG nicht mehr ausreicht.
Eröffnet: 17.03.2016
Frist: 25.05.2016

link zu den Vernehmlassungsunterlagen.