ElCom: Weisung betreffend Verhalten dezentraler Energieerzeugungsanlagen bei Abweichungen von der Normfrequenz

Die ElCom hat am 6. März 2018 die Weisung 1/2018 zu den Pflichten der Verteilnetzbetreiber beim Anschluss dezentraler Energieerzeugungsanlagen publiziert. Viele der in der Regelzone Schweiz sowie im europäischen Verbundnetz installierten dezentralen Energieerzeugungsanlagen sind so eingestellt, dass sie sich bei Normfrequenzabweichnungen im Netz systemgefährdend verhalten. Zur Eindämmung dieser Problematik will die ElCom mit ihrer Weisung einerseits sicherstellen, dass keine weiteren solchen Anlagen ans Netz gehen, welche die notwendigen Schutzeinstellungen nicht einhalten. Andererseits soll mit Retrofit-Programmen sichergestellt werden, dass auch bereits bestehende Anlagen nicht mehr systemgefährdend agieren.

Nähere Information finden sich in der Weisung

BFE: Neues Abrechnungsmodell zur Energie- und Wasserkostenabrechnung

Medienmitteilung BFE: In Mehrfamilienhäusern ist der Energie- und Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen sehr unterschiedlich und hängt wesentlich vom Verhalten der Bewohner ab. So variiert der Energieverbrauch für die Heizung in gleich grossen Wohnungen um Faktor 3, beim Wasser gar um Faktor 8. Die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) schafft Transparenz, Gerechtigkeit und einen Anreiz für den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute ein neues Abrechnungsmodell. Es richtet sich an Abrechnungsfirmen, Baufachleute wie Architekten, Ingenieure und Installateure sowie an Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerschaften. Sie sollen das neue Abrechnungsmodell ab 2017 bei Neubauten und sanierten Bauten, die wärmetechnisch einen Neubaustandard erreichen, anwenden. Das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) bleibt für übrige Gebäude weiterhin gültig.

BFE: Energieverbrauch 2016 um 1,9% gestiegen

Medienmitteilung BFE: Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2016 gegenüber dem Vorjahr um 1,9% auf 854`300 Terajoule (TJ) gestiegen. Ein wichtiger Grund dafür ist die im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung. Zum Verbrauchsanstieg trugen aber auch die positive Wirtschaftsentwicklung und das anhaltende Bevölkerungswachstum bei.

BFE: Effizienzpotenzial beim Stromverbrauch von Schweizer Rechenzentren

Medienmitteilung BFE: Der Markt der Rechenzentren ist für die digitale Wirtschaft bedeutend und wird in den nächsten Jahren noch weiter wachsen. Serverräume und Rechenzentren benötigen in der Schweiz rund 3 Prozent des gesamten inländischen Stromverbrauchs. Das Stromeinsparpotenzial ist beträchtlich: Verschiedene Studien zeigen, dass bis 50 Prozent des Stromverbrauchs eingespart werden könnte. Deshalb hat EnergieSchweiz zusammen mit asut - dem Schweizerischen Verband der Telekommunikation - eine Stromeffizienz-Kampagne für Rechenzentren lanciert. Die Kampagne vermittelt Wissen und zeigt konkrete Massnahmen auf, die zur Effizienzsteigerung beitragen.

BFE: Verbrauch von Neuwagen 2016 bei 5.79 l/100 Km

Medienmitteilung BFE: Die in der Schweiz im Jahr 2016 neu zugelassenen Personenwagen haben einen Durchschnittsverbrauch von 5.79 Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer. Gegenüber dem Vorjahr (5.85 l/100 km) entspricht dies einer Abnahme von 1%. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen lagen mit rund 134 g CO2 pro Kilometer um 1.2% tiefer als im Vorjahr (135 g CO2/km).

Vernehmlassung Verordnungsrevisionen Energiestrategie 2050 (1. Paket) eröffnet

Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über die am heutigen Tag eröffnete Vernehmlassung zu den Verordnungsrevisionen der Energiestrategie 2050 (1. Paket). Diese wird bis 8. Mai 2017 andauern. Im Falle einer Annahme des Referendums gegen das Energiegesetz am 21. Mai 2017 bliebe alles wie bisher und die angelaufenen Arbeiten würden eingestellt.

zur Medienmitteilung

ACER gibt erstes feedback zum Massnahmenpaket "Clean Energy"

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein erstes Feedback zu den Schlüsselelementen der Vorschläge der Europäischen Kommission im Massnahmenpaket "Clean Energy" veröffentlicht. ACER führt in ihrer Medienmitteilung aus, man werde sich zukünftig noch detaillierter mit der Thematik auseinandersetzen - auch mit Hinblick auf den Gas-Sektor.

Clean Energy - ACER's initial reactions

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat ein Massnahmenpaket zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Union vorgelegt, welches den Wandel der globalen Energiemärkte im Zuge des Übergangs zu "Clean Energy" begleiten soll.

Der Gesetzgebungsvorschlag "Clean Energy for All Europeans" umfasst Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Elektrizitätsmarktdesign, Versorgungssicherheit und Verwaltungsregeln für die Energie Union. Zusätzlich schlägt die Kommission einen neuen Weg hin zum "Ecodesign", sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor. Das Paket umfasst zudem Aktionen zur Förderung der Innovation im Bereich "Clean Energy" und zur Sanierung von Bauten. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen Union sollen gefördert werden. Weiter verpflichtet sich die EU zu einer Reduktion von CO2 Emissionen von mindestens 40% bis zum Jahr 2013 unter gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft der Gemeinschaft, Wachstum und genügent Arbeitsplätzen für alle Unionsbürger. Die Union möchte mit ihren Vorschlägen drei Ziele verfolgen: Energieeffizienz priorisieren, weltweit die Führung im Bereich erneuerbare Energieen übernehmen und erschwingliche Preise für Endverbraucher sicherstellen.
 

Link zur Medienmitteilung von ACER

Link zur Medienmitteilung der Europäischen Kommission

BVerwGer äussert sich zur Anschlussgarantie

Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Erschliessung von Gebieten ausserhalb der Bauzone gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Energie (BFE) zurück. Das BVGer kommt zum Schluss,  das BFE habe die Anschlussgarantie von Art. 5 Abs. 2 StromVG zu weit ausgelegt und die übrigen berührten Interessen zu wenig berücksichtigt.

Bundesrat senkt Vergützungssätze für PV und Kleinwasserkraftwerke

Der Bundesrat senkt im nächsten Jahr die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, so eine Medienmitteilung vom 2. Dezember 2016. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Der Photovoltaik-Vergütungssatz wird in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2017 um bis zu 28 Prozent gesenkt und liegt ab dann für angebaute und freistehende Anlagen einheitlich bei 13,7 Rappen und für integrierte Anlagen bei 15,8 Rappen. Die Ansätze der Einmalvergütung (EIV) für kleine Photovoltaikanlagen werden per 1. April 2017 und per 1. April 2018 gesenkt. Für Kleinwasserkraftwerke gelten ab 1. Januar 2017 um bis zu 18% tiefere Grundvergütungen und ein bis zu 50% tieferer Wasserbau-Bonus.

zur vollständigen Medienmitteilung

BFE: Zugvögel und Windenergie

Medienmitteilung BFE: Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Um die Auswirkungen von WEA auf Zugvögel zu beurteilen, müssen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer WEA vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückenden Vögel (Schlagopfer) bekannt sein. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat im Auftrag des Bundesamts für Energie die international erste Studie erstellt, die diese Fragestellung beantwortet. Dazu wurde am Standort Le Peuchapatte (Jura) parallel zur systematischen Suche nach Schlagopfern auch die Intensität des Vogelzugs mittels eines kalibrierten Radargeräts gemessen. Pro Windenergieanlage wurde dabei ein Medianwert von 20,7 Vogelopfern pro Jahr ermittelt.

BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen

Medienmitteilung BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: 1.9 Millionen Franken für Projekte und neue Ausschreibung 2017

2016 wurden zum siebten Mal Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten durchgeführt. Die Resultate für die zweite Ausschreibung 2016 für Projekte liegen vor: 23 Projekte erhalten insgesamt 1.9 Millionen Franken an Förderbeiträgen, um möglichst kostengünstig und nachhaltig Strom zu sparen. Damit wurden 2016 insgesamt 41 Millionen Franken an Projekte und Programme vergeben. Die Ausschreibung 2017 für Projekte und Programme läuft bereits seit dem 17. Oktober.

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

Bundesrat will keine Steuerentlastung der Einspeisevergütungen

Medienmitteilung vom 12. Oktober 2016: Der Bundesrat hat heute den Bericht „Steuerbelastung – Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“ gutgeheissen. Fazit dieses Berichts ist, dass eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen nicht zu empfehlen ist. Dies insbesondere, weil dadurch steuerliche Grundprinzipien verletzt sowie bei Bund, Kantonen und Gemeinden steuerliche Mindereinnahmen entstehen würden. Der Bericht erfüllt das Postulat 11.3561 von Nationalrat Jacques Bourgeois vom 15. Juni 2011 „Steuerbelastung - Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“. Im Bericht nicht berücksichtigt wurden die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Neuerungen, mit denen das bestehende Fördersystem weiterentwickelt und optimiert werden soll. ...

Die wichtigsten Entscheide zur Energiestrategie

Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bereinigt.

Die wichtigsten Entscheide:

Der Bau neuer AKW wird verboten, bestehende Anlagen dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft. Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegs-Initiative formal entkoppelt. Damit beginnt die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen schon vor der Abstimmung zur Initiative zu laufen.

Ein Teil des Atomstroms soll durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei mindestens 11,4 Terawattstunden liegen (heute sind es 3 TWh). Für Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 TWh im Jahr 2035.

Künftig werden Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 mW nicht mehr gefördert. Investitionsbeiträge für Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten künftig indes auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 300 kW sowie grosse mit einer Leistung über 10 mW, letztere auch für neue Anlagen.

Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten neu Subventionen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro kWh, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.

Die KEV soll zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgebaut werden. Zum Erlös aus dem Stromverkauf kommt eine technologiespezifische Einspeiseprämie hinzu, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird. Gefördert werden so bestimmte Wasserkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen ab einer bestimmten Mindestgrösse sowie Anlagen zur Stromproduktion aus Windenergie, Geothermie und Biomasse. Kleine Photovoltaik-Anlagen werden mit Einmalvergütungen unterstützt. Auch Biomasse-Anlagen können Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.

Die zukünftige Obergrenze für den Netzzuschlag liegt bei 2,3 Rappen pro KWh (heute sind es 1,5 Rappen).

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zeitlich befristet. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird zum nationalen Interesse erklärt. Neu gelten die Schutz- und Nutzungsinteressen für Anlagen ab einer bestimmten Grösse als gleichrangig. Ziel ist, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke künftig auch in Naturschutzgebieten gebaut werden können. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen. Sie können auch festhalten, welche Gebiete grundsätzlich freizuhalten sind.

Damit die Stromversorgung rasch umgebaut werden kann, müssen die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorsehen. Zudem werden die Rechtsmittelwege beschränkt. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, können Beschwerden betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.

Damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden, gelten strengere Regeln für Autoimporteure.

Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen. Er kann die Netzbetreiber dazu verpflichten, intelligente Messysteme (Smart Meter) zu installieren.

Stromintensive Unternehmen wird der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wie bisher zurückerstattet. Anders als heute sind die Unternehmen aber nicht mehr verpflichtet, einen Teil des Geldes für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen.

zur vollständigen Medienmitteilung

BFE: Revision der VO über elektrische Niederspannungsinstallationen eröffnet

Medienmitteilung BFE: Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 05.12.2016.

Die Revision bezweckt eine Vereinfachungen bei der Erteilung der Installationsbewilligungen, die Vereinfachung und Flexibilisierung der Betriebsführung im Elektroinstallationsgewerbe, eine klare Regelung über die Beschäftigung von betriebsfremdem Personal sowie die Regelung von Geschäftsmodellen im Bereich der Niederspannungsinstallationen, die seit dem Inkrafttreten der NIV neu entstanden sind wie z.B. Facility Management.