Bundesrat will mit voller Öffnung des Strommarktes zuwarten

Das UVEK prüft, beauftragt durch den Bundesrat, auf welchen Zeitpunkt die volle Marktöffnung angezeigt ist. Alle relevanten Aspekte wie die anstehende Revision des StromVG sowie die Gesetzgebungsarbeiten an der Energiestrategie 2050 werden gemäss der entsprechenden Pressemitteilung berücksichtigt. 2017 soll hiernach eine Standortbestimmung hinsichtlich der vollen Öffnung des Strommarktes zuhanden des Bundesrates erfolgen.

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BFE publiziert vier Grundlagenstudien zum Gasmarkt

Das seit 1964 geltende Rohrleitungsgesetz beinhaltet in Artikel 13 eine rudimentäre gesetzliche Regelung, die Schweizer Erdgasnetzbetreiber verpflichtet, gegen ein angemessenes Entgelt Erdgastransporte für Dritte zu übernehmen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Seit dem 1. Oktober 2012 wird der Zugang zum Erdgasnetz ausserdem durch eine privatrechtliche Verbändevereinbarung zwischen Erdgaslieferanten und Grossverbrauchern geregelt. Die trotz dieser Regelungen weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheiten im Gasmarkt sollen nun in einem Gasversorgungsgesetz geklärt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) will bis Ende 2017 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Heute publiziert das BFE erste Grundlagenstudien zu diesem Dossier.

Parl. Initiative Altherr: Überhöhte Importpreise

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-N dem Beschluss der WAK-S, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Altherr Folge zu geben, zugestimmt und hat so ihrer Schwesterkommission grünes Licht gegeben, um eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten. Demnach sollen bestimmte Verhaltensweisen, wie beispielsweise die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen oder die Erzwingung von unangemessenen Preisen künftig auch Unternehmen mit einer relativen Marktmacht untersagt werden.

Gasbranche beschliesst weiteren Marktöffnungsschritt

Die Zugangsbeschränkungen zum Gasnetz werden von 200 auf 150 Normkubikmeter/Stunde (Nm3/h) gesenkt. Dies hat heute die Generalversammlung des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) beschlossen und so einem weiteren Marktöffnungs-schritt zugestimmt. Damit können zusätzliche Industriekunden, die mindestens 150 Nm3/h beziehen und es mehrheitlich als Prozessgas einsetzen, ab 1. Oktober 2015 ihren Lieferanten frei wählen.