FinfraG: nächste Schritte der FINMA

In ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2016 informiert die FINMA über die nächsten Schritte im Zusammenhang mit dem FinfraG. Hierin weist sie unter anderem auf die aus ihrer Sicht begrüssenswerte Anpassung der Übergangsfristen nach Art. 129 FinfraV durch den Bundesrat hin. Die neuen Fristen berücksichtigten angemessene Vorlaufzeiten für den technischen Implementierungsaufwand der Finanzmarktteilnehmer. Bezüglich der Gleichwertigkeitsanerkennung ausländischen Rechts konzentriert die Behörde sich gemäss Mitteilung zunächst auf die europäische Regulierung.

Link zur Aufsichtsmitteilung 01/2016

Jahresbericht Energievorbild Bund ist erschienen

Bis Ende 2015 haben die zivile Bundesverwaltung, das VBS, der ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Skyguide und Swisscom ihre Energieeffizienz gegenüber dem Basisjahr 2006 im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Sie stellen damit ihre Vorbildrolle unter Beweis, die sie 2014 in einer gemeinsamen Absichtserklärung übernommen hatten.

Die zivile Bundesverwaltung, das VBS, die bundesnahen Unternehmen sowie der ETH-Bereich sind zusammen für rund 2% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Das entspricht rund 1,5-mal der Energieproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg. Entsprechend gross ist die Verantwortung dieser Akteure, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dass sie dazu bereit sind, haben sie mit der Gründung der Gruppe „Energie-Vorbild Bund" und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung im November 2014 manifestiert. Gemäss Absichtserklärung streben die Akteure an, ausgehend vom Basisjahr 2006 ihre Energieeffizienz bis 2020 um 25% zu steigern. Dazu wurden 39 gemeinsame Massnahmen definiert, die bis 2020 zu 80% umzusetzen sind. Hinzu kommen bis zu 15 spezifische Massnahmen pro Akteur.

Bis Ende 2015 haben die beteiligten Organisationen und Unternehmen ihre Energieeffizienz im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Damit ist das Effizienz-Ziel für 2020 bereits übertroffen. Zurücklehnen können sie sich dennoch nicht. Denn ohne weitere Anstrengungen ist nicht garantiert, dass dieser Wert auch im Folgejahr erreicht wird oder gar noch gesteigert werden kann. Zudem waren auch die 39 Massnahmen Ende 2015 erst zu 67 % umgesetzt. Auch hier gibt es also noch viel zu tun. Der Anteil der erneuerbaren Energien lag Ende 2015 bei 59 %.

Werkzeugkoffer

Nicht nur die aktuell sieben Akteure sollen ihre Energieeffizienz verbessern. Auch weitere Unternehmen und Organisationen aus dem Umfeld des Bundes sollen sich dem Energie-Vorbild Bund anschliessen. Interessierte öffentliche und private Organisationen oder Unternehmen sollen einzelne Massnahmen übernehmen. Sie können sich dafür bei der Geschäftsstelle beim Bundesamt für Energie (siehe unten) melden. Als Hilfsmittel steht ihnen neu auch ein Werkzeugkoffer auf der Homepage zur Verfügung, der laufend ausgebaut wird. Er zeigt anhand von guten Beispielen und Tools, wie die Akteure ganz konkret vorgehen.

Märkte für Finanzinstrumente: EU Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub

Bereits 2015 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der EU-Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID 2 unausweichlich sei. Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID 2 in nationales Recht wird nunmehr gemäss Vereinbarung des EU-Rats mit dem EU-Parlament auf den 3. Juli 2017 festgesetzt, derjenige für die Anwendung sowohl von MiFID 2 als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018.

Pressemitteilung des Europäischen Rats

Entwurf eine Richtlinie zur Änderung von MiFID 2 in Bezug auf bestimmte Daten

Entwurf einer Verordnung zur Änderung von MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Nr. 909/2014 in Bezug auf bestimmte Daten

Cyber-Risiken: Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen für Erdgas abgeschlossen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Jahresbericht 2015 des Steuerungsausschusses über den Umsetzungsstand der "Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" zur Kenntnis genommen. Im vergangenen Jahr wurden wichtige Ziele erreicht. Unter anderem wurden Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen in kritischen Teilsektoren durchgeführt, ein Lageradar zur Visualisierung der aktuellen Bedrohungslage entwickelt sowie die Fachkompetenzzentren weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher angegangen werden können.

Am 27. Juni 2012 hat der Bundesrat die "Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" und am 15. Mai 2013 deren Umsetzungsplan mit 16 Massnahmen verabschiedet. Die 16 Massnahmen sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Heute hat der Bundesrat vom Jahresbericht 2015 Kenntnis genommen. Auch im vergangenen Jahr konnten wichtige Ziele erreicht werden. Die Umsetzung der Massnahmen ist mehrheitlich im Zeitplan.

Risikoanalysen und visualisierte Bedrohungslage

Bei zehn von insgesamt 28 kritischen Teilsektoren wurden die Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen abgeschlossen. In ersten Konzeptentwürfen wurde aufgezeigt, wie die identifizierten Verwundbarkeiten reduziert werden können. Bei folgenden Teilsektoren liegen Risikoanalysen vor: Erdgasversorgung, Strassenverkehr, Stromversorgung, Luftverkehr, Lebensmittelversorgung, ärztliche Betreuung und Spitäler, Banken, Labors, Medien und Zivilschutz. Neben den Kenntnissen über die Verwundbarkeiten ist auch eine gute Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage ein wichtiges Instrument. Zu diesem Zweck entwickelte die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) einen interaktiven Lageradar, der die verschiedenen Cyber-Bedrohungen gegen die Infrastrukturen der Schweiz visualisiert, deren Relevanz aufzeigt und dadurch Bedrohungen frühzeitig erkennen lässt.

Fachkompetenzzentren ausgebaut

Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, welche für die Identifikation von Cyberrisiken und die Behandlung von Vorfällen zuständig sind, wurden auch in diesem Jahr weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher und parallel behandelt werden können. Zur Identifikation von Täterschaften konnte die Fachabteilung Cyber des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ihr Spezialwissen und ihre Fähigkeiten aufbauen, die es ihr erlauben, die Ziele, Methoden und Akteure eines Angriffs zu analysieren und so mögliche Täter zu identifizieren.

Internationale Zusammenarbeit und Kompetenzbildung

Im Bereich der Forschung und Bildung sind wichtige Schritte eingeleitet worden, um den Fachkräftemangel im Bereich der Sicherheit betreffend Informations- und Kommunikationstechnik zu entschärfen. Ebenso konnte die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene erheblich gestärkt werden. So wurde in diesem Jahr ein zweiter Katalog von vertrauensbildenden Massnahmen mit der OSZE erarbeitet und verabschiedet.

Wirksamkeitsüberprüfung

Die Strategie NCS hat einen Umsetzungsprozess ausgelöst, der laufend auf der operativen Ebene erste Wirkungen erzielt und auch nach 2017 nicht abgeschlossen sein wird. Um zu überprüfen, wie wirksam die 16 Massnahmen sind, wurde im Januar 2016 eine Wirksamkeitsüberprüfung gestartet, die von einer externen und neutralen Stelle durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat im Frühjahr 2017 als Basis für die Entscheide zum weiteren Vorgehen vorgelegt.

Elektrizitätsgrosshandel: Reporting für Nichtstandard-Transaktionen ab 7. April 2016

Elektrizitätsgrosshandel: Start Reporting für Nichtstandard-Transaktionen
Der Start der Datenlieferungen in der Schweiz für Nicht-Standardtransaktionen ist, analog zu demjenigen in der EU, am 7. April 2016. Bis zu diesem Termin müssen die Marktteilnehmer die notwendigen Vorbereitungsarbeiten ausführen: beispielsweise die notwendigen Vorkehrungen beim Datenlieferanten – dem sogenannten Registered Reporting Mechanism (RRM) – treffen. Die Marktteilnehmer beauftragen die RRM, die gemäss der EU-REMIT-Verordnung zu liefernden Daten auch der ElCom zu senden. Falls ein vom Marktteilnehmer eingesetzter RRM noch nicht registriert ist, muss sich der RRM bei der ElCom registrieren. Zudem müssen die Marktteilnehmer Änderungen bei den RRMs im Registrierungstool der ElCom eintragen.

Bundesrat setzt Finanzmarktinfrastrukturgesetz per 1. Januar 2016 in Kraft

Der Bundesrat hat das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Damit finden in der Schweiz für Finanzmarktinfrastrukturen wie etwa Handelsplätze und zentrale Gegenparteien sowie für den Handel mit Derivaten neue Regeln Anwendung, die den in diesem Bereich geltenden internationalen Standards entsprechen.

Parl. Initiative Altherr: Überhöhte Importpreise

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-N dem Beschluss der WAK-S, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Altherr Folge zu geben, zugestimmt und hat so ihrer Schwesterkommission grünes Licht gegeben, um eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten. Demnach sollen bestimmte Verhaltensweisen, wie beispielsweise die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen oder die Erzwingung von unangemessenen Preisen künftig auch Unternehmen mit einer relativen Marktmacht untersagt werden.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet. Ziel der Revision ist einerseits die Umsetzung des revidierten WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Andererseits sollen die öffentlichen Beschaffungsordnungen des Bundes und der Kantone – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzregelung – einander so weit wie möglich angeglichen werden.