Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2017

Medienmitteilung BFE: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2017.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die Energieetikette wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Benzinäquivalente und der Primärenergie-Benzinäquivalente überprüft und an die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik sowie an die internationalen Entwicklungen angepasst. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2017. Neu wurden zudem die Faktoren der CO2-Emissionen aus der Treibstoffherstellung in die Verordnung aufgenommen. Bisher wurden lediglich die CO2-Emissionen aus der Stromherstellung auf der Etikette aufgeführt.

Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode (1. Juni - 31. Mai) in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 139 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 134 g/km liegt.

Energieverbrauch 2015 um 1,5% gestiegen

Medienmitteilung BFE: Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1,5% auf 838‘360 Terajoule (TJ) gestiegen. Ein wichtiger Grund dafür ist die im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung. Trotz dieses leichten Anstiegs wurde – nach 2014 – der zweittiefste Endenergieverbrauch in den letzten 18 Jahren erreicht.

Der Anstieg des Endenergieverbrauches um 1,5% gegenüber dem Vorjahr (2014 war gemäss Meteo Schweiz zusammen mit 2011 das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864) ist in erster Linie auf die etwas kühlere Witterung im Jahr 2015 zurückzuführen. Die Anzahl Heizgradtage, ein wichtiger Indikator für den Energieverbrauch zu Heizzwecken, nahm gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu, lag aber trotzdem immer noch deutlich unter dem langjährigen Mittel. Zum höheren Energieverbrauch haben auch die langfristigen Treiber des Energieverbrauches beigetragen, die ausnahmslos angestiegen sind: Ständige Wohnbevölkerung (+1,1%), Bruttoinlandprodukt (+0,9), Motorfahrzeugbestand (+1,8%), Wohnungsbestand (Zuwachs, es liegen jedoch noch keine detaillierten Zahlen des Bundesamts für Statistik vor).

Verbrauchsanstieg von Energieträgern zu Heizzwecken

Der Verbrauch von Heizöl extra-leicht stieg um 5,6% an, derjenige von Erdgas um 5,4%. Der Elektrizitätsverbrauch stieg um 1,4% (siehe Medienmitteilung BFE vom 19. April 2016). Abgenommen hat die energetische Verwendung von Industrieabfällen (-13,9%) und Kohle (-8,3%). Der Verbrauch der schweren Heizölsorten sank um 32,4%, derjenige von Petrolkoks um 35,5%.

Treibstoffverbrauch gesunken

Der Treibstoffverbrauch insgesamt sank gegenüber dem Vorjahr um 2,6%. Der Trend zur Substitution von Benzin durch Dieseltreibstoff setzte sich ungebrochen fort: Der Absatz von Dieselöl sank moderat um 1,4%, der Benzinverbrauch jedoch deutlich um 7,3%. Mit ein Grund für den deutlichen Rückgang des Diesel- und Benzinabsatzes ist der im Januar 2015 gesunkene Wechselkurs des Euros, der für einen Rückgang des Tanktourismus aus dem Ausland (Benzin) und zum Anstieg des Tanktourismus von Schweizern im benachbarten Ausland (Diesel) sorgte. Der Absatz von Flugtreibstoffen stieg um 3,3%.

Verbrauchsanstieg auch bei den erneuerbaren Energien

Die kühlere Witterung wirkte sich auch auf den Verbrauch der erneuerbaren Energieträger zu Heizzwecken aus. Der Verbrauch von Energieholz stieg um 6,8%. Auch die Nutzung von Umgebungswärme durch Wärmepumpen lag 14,1% über dem Vorjahreswert, ebenso der Verbrauch von Fernwärme (+12,3%) und Solarwärme (+6,8%).

Die direkte Nutzung von Biogas sank leicht um 0,6%. Unter Berücksichtigung des ins Erdgasnetz eingespeisten Biogas (das statistisch unter Gas verbucht wird), ergibt sich ein Anstieg des Biogasverbrauchs um 6,1%.

Der Verbrauch der biogenen Treibstoffe nahm wiederum deutlich zu (+137,9%). Neben der Befreiung der biogenen Treibstoffe von der Mineralölsteuer wirkt sich auch deren Anrechnung als CO2-Kompensationsmassnahme verbrauchssteigernd aus.

Die Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2015 ist ab der zweiten Hälfte Juli auf Internet verfügbar und Anfang August 2016 in gedruckter Form erhältlich. Ab sofort verfügbar ist ein erster zusammenfassender Überblick (siehe Anhang).

Jahresbericht Energievorbild Bund ist erschienen

Bis Ende 2015 haben die zivile Bundesverwaltung, das VBS, der ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Skyguide und Swisscom ihre Energieeffizienz gegenüber dem Basisjahr 2006 im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Sie stellen damit ihre Vorbildrolle unter Beweis, die sie 2014 in einer gemeinsamen Absichtserklärung übernommen hatten.

Die zivile Bundesverwaltung, das VBS, die bundesnahen Unternehmen sowie der ETH-Bereich sind zusammen für rund 2% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Das entspricht rund 1,5-mal der Energieproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg. Entsprechend gross ist die Verantwortung dieser Akteure, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dass sie dazu bereit sind, haben sie mit der Gründung der Gruppe „Energie-Vorbild Bund" und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung im November 2014 manifestiert. Gemäss Absichtserklärung streben die Akteure an, ausgehend vom Basisjahr 2006 ihre Energieeffizienz bis 2020 um 25% zu steigern. Dazu wurden 39 gemeinsame Massnahmen definiert, die bis 2020 zu 80% umzusetzen sind. Hinzu kommen bis zu 15 spezifische Massnahmen pro Akteur.

Bis Ende 2015 haben die beteiligten Organisationen und Unternehmen ihre Energieeffizienz im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Damit ist das Effizienz-Ziel für 2020 bereits übertroffen. Zurücklehnen können sie sich dennoch nicht. Denn ohne weitere Anstrengungen ist nicht garantiert, dass dieser Wert auch im Folgejahr erreicht wird oder gar noch gesteigert werden kann. Zudem waren auch die 39 Massnahmen Ende 2015 erst zu 67 % umgesetzt. Auch hier gibt es also noch viel zu tun. Der Anteil der erneuerbaren Energien lag Ende 2015 bei 59 %.

Werkzeugkoffer

Nicht nur die aktuell sieben Akteure sollen ihre Energieeffizienz verbessern. Auch weitere Unternehmen und Organisationen aus dem Umfeld des Bundes sollen sich dem Energie-Vorbild Bund anschliessen. Interessierte öffentliche und private Organisationen oder Unternehmen sollen einzelne Massnahmen übernehmen. Sie können sich dafür bei der Geschäftsstelle beim Bundesamt für Energie (siehe unten) melden. Als Hilfsmittel steht ihnen neu auch ein Werkzeugkoffer auf der Homepage zur Verfügung, der laufend ausgebaut wird. Er zeigt anhand von guten Beispielen und Tools, wie die Akteure ganz konkret vorgehen.

Montrealer Protokoll soll seinen Beitrag zum Klimaschutz verstärken

Medienmitteilung: Vom 22. bis 23. Juli 2016 findet in Wien die dritte Ausserordentliche Vertragsparteienkonferenz des Montrealer Protokolls über ozonschichtabbauende Stoffe statt. Die Schweiz wird sich für eine Aufnahme der Ersatzstoffe mit hohem Treibhauspotential in das Montrealer Protokoll einsetzen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Verhandlungsmandat für diese Konferenz verabschiedet.

Ozonschichtabbauende Stoffe sind gleichzeitig starke Treibhausgase und begünstigen die Klimaerwärmung. Das Verbot dieser Stoffe hat deshalb auch zum Klimaschutz beigetragen. Viele der Ersatzstoffe wirken jedoch ebenfalls als starke Treibhausgase. An der letzten Konferenz der Vertragsparteien im November 2015 wurde deshalb beschlossen, 2016 die Aufnahme bestimmter Fluorkohlenwasserstoffe in den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls voranzutreiben. Dazu wird eine engere Zusammenarbeit mit den Institutionen der Klimarahmenkonvention der UNO (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls angestrebt. Die Schweizer Delegation, deren Mandat der Bundesrat heute verabschiedet hat, wird sich für eine entsprechende Erweiterung des Montrealer Protokolls einsetzen.

CO2-Emissionen von Neuwagen 2015 – Importeure verfehlen Zielvorgabe nur knapp

Medienmitteilung: Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen zu senken. Bis Ende 2015 hätten diese im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Überschreitungen werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst. 2015 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 12.6 Millionen Franken.

Im Vollzugsjahr 2015 wurden rund 327‘000 Personenwagen (PW) auf ihre Zielerreichung geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die gesamte Neuwagenflotte setzte sich aus rund 2‘000 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 325‘000 PW von 93 registrierten Grossimporteuren zusammen.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser Neuwagenflotte lagen bei rund 135 g CO2/km. Das Gesamtflottenziel von 130 g CO2/km wurde damit im Durchschnitt um 5 g CO2/km überschritten.

Bei 26 der 93 registrierten Grossimporteure wurde eine Überschreitung der individuellen Zielvorgabe festgestellt. Die meisten dieser 26 Grossimporteure überschritten ihre individuelle Zielvorgabe um weniger als 5 g CO2/km. Grund ist einerseits die individuelle Zielvorgabe: Sie kann über dem Wert von 130 g/km liegen, da sie vom durchschnittlichen Leergewicht aller Fahrzeuge eines Importeurs abhängt und da für Fahrzeuge von Kleinherstellern höhere Zielvorgaben gelten. Andererseits kann der sanktionsrelevante CO2-Durchschnitt eines Importeurs durch die Mehrfachanrechnung von besonders CO2-armen Fahrzeugen zusätzlich gesenkt werden. Diese Faktoren führten zu einer für die Sanktionsberechnung relevanten Zielwertüberschreitung, die deutlich weniger als 5 g/km beträgt.
 
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 135 g CO2/km entsprechen gegenüber dem Vorjahr einer Absenkrate von 4.9%. Diese starke Absenkung ist vorrangig auf das Auslaufen der schrittweisen Einführung der CO2-Emissionsvorschriften für PW per Ende 2014 zurückzuführen: Während im Jahr 2014 nur die 80% emissionsärmsten PW einer Flotte für die Einhaltung der individuellen Zielvorgabe massgebend waren, werden seit dem Jahr 2015 sämtliche PW für die Zielvorgabe berücksichtigt.

Nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 kam es bei den Anteilen der Parallel- und Direktimporteure zu starken Schwankungen, die sich jedoch in der Zwischenzeit gelegt haben. Seit 2013 liegt der Anteil der Parallel- und Direktimporte konstant über 7% aller Neuzulassungen und hat damit einen Wert wie vor Einführung der CO2-Emissionsvorschriften erreicht.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 12.6 Millionen Franken. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.5 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2015 ein Nettoertrag von 11.1 Millionen Franken, der - in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure - auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 83‘000 Franken). Der Schweizer Anteil am Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2015 wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.

Ständerat verlangt Erleichterungen für Trafostationen

Medienmitteilung sda: Trafostationen und andere elektrische Anlagen sollen ausserhalb der Bauzone einfacher und schneller erstellt werden können. Der Ständerat hat am Dienstag mit 37 zu 1 Stimmen die entsprechende Motion von CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG) angenommen. Diese geht nun an den Nationalrat. Stimmt er ebenfalls zu, muss der Bundesrat Gesetzesänderungen vorlegen.

Die Motionärin argumentierte, der Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen mit Kraftwerken jeder Grössenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stelle neue Anforderungen an die Netze, die Speicherkapazitäten und die Steuerung von Produktion und Verbrauch.

In ländlichen Gebieten seien Netzverstärkungen vielfach unumgänglich, doch gebe es grosse Probleme und Verzögerungen bei den Plangenehmigungen. Für Trafostationen müsse wegen der bundesrechtlichen Bestimmungen immer eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats eingeholt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

Bundesrat beschliesst neue Ziele für umweltfreundlichere Bundesverwaltung

Der Bundesrat will die von der zivilen Bundesverwaltung verursachten Umweltbelastungen und Klimagasemissionen weiter reduzieren. Er hat daher heute neue Ziele für die Jahre 2017 bis 2019 verabschiedet. Er berücksichtigt damit die Vorbildfunktion des Bundes gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung.

Mit dem 1999 lancierten Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA) verfolgt die Bundesverwaltung das Ziel, die Umweltbelastung je Vollzeitstelle bis Ende 2016 um 10 Prozent zu senken. Dieses Ziel wurde bereits heute deutlich übertroffen. Die Umweltbelastung sank um durchschnittlich über 23 Prozent. Insbesondere beim Strom- und Wärmebedarf sowie bei der Mobilität besteht allerdings weiteres Verbesserungspotenzial. Der Bundesrat hat daher heute beschlossen, dass die gesamte Umweltbelastung bis Ende 2019 pro Vollzeitstelle um insgesamt 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 zu reduzieren sei. Die Treibhausgasemissionen sollen um 40 Prozent abnehmen; 2014 lag der Rückgang gegenüber 2006 bei 22 Prozent. Für diese Verminderung werden bestehende Massnahmen (insbesondere im Bereich bauliche Massnahmen, Energieeffizienz und Sensibilisierung der Mitarbeitenden) weitergeführt. Ausserdem können unvermeidbare Treibhausgasemissionen über Zertifikate kompensiert werden.

Die heute verabschiedeten Ziele gelten für die Jahre 2017 bis 2019. Danach werden sie auf die Legislaturperiode abgestimmt. Das bisherige Programm RUMBA wird in eine dauerhafte Aufgabe der Bundesverwaltung überführt. Die Monitoring- und Reportingaufgaben bei der Umsetzung dieser Ziele sollen dementsprechend angepasst werden.

UREK-S: Keine zusätzlichen Steuerabzüge für energieeffiziente Gebäudesanierungen

Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen zusätzliche Steuerabzüge zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen aus, weil sie die kantonale Hoheit wahren und Mitnahmeeffekten vorbeugen will.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen (Ziffern 2a und 2b des Anhangs zur Vorlage 13.074) am geltenden Recht festzuhalten. Damit beantragt sie ihrem Rat, nicht von seinem Beschluss abzurücken, den er bei der Erstberatung der Energiestrategie gefasst hat. Für die Kommissionsmehrheit wäre es ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, ihnen solche Abzüge vorzuschreiben. Zudem bestünde das Risiko erheblicher Mitnahmeeffekte. Die steuerlichen Massnahmen hätten aus energetischer Sicht ohnedies nur wenig Wirkung und könnten zu einem unerwünschten administrativen Mehraufwand führen.

Die Kommissionsminderheit unterstützt eine Ausweitung der Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen. Damit will sie sich dem Nationalrat annähern und zusätzliche Anreize schaffen, um das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz bestmöglich zu nutzen. Die Vorlage ist nun behandlungsreif und kann in der Sommersession im Ständerat beraten werden (für die weiteren Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft siehe Medienmitteilung vom 19. April 2016). Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Volksinitiative "Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" (14.026) erst im nächsten Quartal Beschluss zu fassen, um eine optimale Koordination mit der Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.

Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Erste umfassende Kommentierung zum Gewässerschutzgesetz

Im 25. Jahr nach der Verabschiedung des Gewässerschutzgesetzes und des Wasserbaugesetzes durch den Bundesgesetzgeber erscheint nun auch die erste umfassende Kommentierung zu diesen zentralen Erlassen des Umweltrechts. Seit Erlass wurde das einschlägige Recht durch mehrfache Eingriffe des Gesetzgebers und durch die Vollzugsbehörden weiterentwickelt. Der vorliegende Kommentar zeigt den aktuellen Forschungsstand und die Praxis zum Gewässerschutzgesetz, zum Wasserbaugesetz und zu kantonalen Ausführungsgesetzen auf. Ausgewiesene Experten aus der Verwaltung, den Gerichten, der Anwaltschaft und der Wissenschaft haben in Zusammenarbeit mit BAFU und Kantonen zu diesem Kommentar beigetragen.

www.windatlas.ch zeigt gute Verhältnisse für Windenergie-Standorte

In vielen Regionen der Schweiz weht der Wind so stark und regelmässig, dass er zur Stromproduktion genutzt werden kann. Dies zeigt der neue Windatlas Schweiz, der im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt worden ist. Er gibt Auskunft über die Windrichtung und -stärke an jedem Standort in der Schweiz und zwar mit einer Auflösung von 100x100 Meter auf fünf Höhenstufen über Grund. Der Windatlas ist damit ein wichtiges Planungsinstrument für Kantone und Investoren zum weiteren Ausbau der Windenergie.

Der neue Windatlas zeigt, dass nicht nur im Jurabogen und den Voralpen, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz Windverhältnisse herrschen, die für die energetische Nutzung interessant sind. Windenergie könnte gemäss den Energieperspektiven 2050 bis 2050 7-10% des Schweizer Stromkonsums decken.

Für die Standortplanung von Windenergieanlagen sind die Kantone zuständig. Sie legen in ihren Richtplänen fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Der Windatlas Schweiz ist eine wichtige Grundlage für diese Planungsarbeiten. Insbesondere in Kombination mit den Geodaten zu Ausschluss- und Vorbehaltsgebieten sowie zur Erschliessung durch Strasse und Stromnetz lässt sich auf der Basis von www.windatlas.ch das Potenzial der Windenergie in der Schweiz genauer berechnen.

Der neue Windatlas Schweiz deckt die gesamte Schweiz ab. Er basiert auf langjährigen Klimadaten und lokalen Windmessungen mit einer Auflösung von 100x100 Metern. In fünf Höhenstufen über Grund (50m, 75m, 100m, 125m und 150m) sind Angaben über Windstärke und Windrichtung verfügbar. Gegenüber der Windkarte aus dem Jahre 2011 konnte die Genauigkeit wesentlich verbessert werden, insbesondere im Jurabogen, im Mittelland und in der Ostschweiz.

Hydrologisches Jahrbuch der Schweiz 2015

Das "Hydrologische Jahrbuch der Schweiz" wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegeben und liefert einen Überblick über das hydrologische Geschehen auf nationaler Ebene. Es zeigt die Entwicklung der Wasserstände und Abflussmengen von Seen, Fliessgewässern und Grundwasser auf und enthält Angaben zu Wassertemperaturen sowie zu physikalischen und chemischen Eigenschaften der wichtigsten Fliessgewässer der Schweiz. Die meisten Daten stammen aus Erhebungen des BAFU. 

Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnet Pariser Klimaschutz-Abkommen in New York

Am 22. April reiste Bundesrätin Doris Leuthard nach New York, wo sie im Rahmen einer offiziellen Zeremonie am Sitz der Vereinten Nationen das Pariser Klimaschutz-Abkommen für die Schweiz unterzeichnete. Das Abkommen regelt die internationale Klimapolitik für die Zeit nach 2020.

Mit dem Pariser Klimaschutz-Abkommen beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue Ära. In diesem Abkommen verpflichten sich erstmals alle Länder dazu, ihre Treibhausgasemissionen so weit zu senken, dass der Anstieg der globalen Erwärmung im Durchschnitt auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius begrenzt wird. Der Bundesrat hat dem Abkommen am 23. März zugestimmt.

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen in New York gehören die Umsetzung des Pariser Abkommens und die konkreten Massnahmen der einzelnen Länder zum Erreichen dieses Ziels.

Treibhausgase 2014: Deutlicher Rückgang

Der Treibhausgasausstoss der Schweiz betrug im Jahr 2014 gemäss Inventar des Bundesamts für Umwelt BAFU 48,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Er war 5 Millionen Tonnen niedriger als im Basisjahr 1990 und 3,9 Millionen Tonnen niedriger als 2013. Die deutliche Abnahme bei den Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr ist auf die milderen Temperaturen während der Wintermonate zurückzuführen. Bei den Treibstoffen ist aufgrund der besseren CO2-Effizienz der Fahrzeuge ein leichter Rückgang der Emissionen zu beobachten.

Das Treibhausgasinventar der Schweiz, welches am 15. April 2016 an das UNO-Klimasekretariat übermittelt wurde, stellt den Ausstoss der für die Klimaerwärmung verantwortlichen Gase zusammen, die im CO2-Gesetz und im Kyoto-Protokoll geregelt sind. Er war mit 48,7 Millionen Tonnen der tiefste seit 1990. Die Treibhausgasemissionen werden dabei nicht witterungsbereinigt, sie schwanken also je nach Heizbedarf in den Wintermonaten beträchtlich. Da die Temperaturen der Wintermonate 2014 im Vergleich zu 2013 wesentlich milder waren, nahm der Ausstoss stark ab. Werden die besonderen klimatischen Einflüsse herausgerechnet, sind die Emissionen 2014 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Millionen Tonnen (1 Prozent) und gegenüber 1990 um 2,8 Millionen Tonnen (5 Prozent) gesunken. Die Entwicklung muss sich nun fortsetzen und verstärken, damit die Schweiz die nationalen und internationalen Reduktionsziele erreicht.

Emissionsentwicklung in den verschiedenen Sektoren

Im Gebäudesektor (Haushalte und Dienstleistungen) lagen die Emissionen 2014 30 Prozent tiefer als 1990. Der starke Rückgang zwischen 2013 und 2014 zeigt, dass dieser Bereich nach wie vor stark von fossilen Brennstoffen abhängig ist. Diese Abhängigkeit muss in Zukunft weiter reduziert werden.

Im Sektor Verkehr lagen die Emissionen 2014 um 9 Prozent höher als 1990. Das Maximum der Verkehrsemissionen wurde 2008 erreicht (13 Prozent höher als 1990). Seither nehmen die Emissionen leicht ab. Zwischen 2013 und 2014 sind sie um 0,6 Prozent zurückgegangen. Hauptgrund ist die deutliche Reduktion der CO2-Emissionen pro gefahrenen Kilometer, bei der auch die vermehrte Beimischung von biogenen Treibstoffen eine Rolle spielt. Allerdings wird dieser Rückgang durch die Zunahme der gefahrenen Kilometer zu einem grossen Teil ausgeglichen.

Die Treibhausgasemissionen der Industrie sind seit 1990 um knapp 10 Prozent gesunken, obwohl die Emissionen aus der Abfallverbrennung, die dem Industriesektor zugerechnet werden, zwischen 1990 und 2014 deutlich zugenommen haben. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass die Wärme aus der Abfallverbrennung teilweise fossile Brennstoffe in Industrie und Gebäuden ersetzt und dort zur Abnahme der Emissionen beigetragen hat.

Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft lagen 2014 um 10 Prozent unter dem Niveau von 1990, weil die Anzahl Vieh als wichtigste Verursacherin für die Landwirtschaftsemissionen zurückgegangen ist.

CO2-Abgabe zeigt Wirkung

Das BAFU hat die Wirkung der CO2-Abgabe von 2008 bis 2013 und ihre flankierenden Massnahmen im Rahmen von zwei Studien untersuchen lassen. Sie wurden heute publiziert. Dabei zeigt sich, dass die Abgabe seit ihrer Einführung 2008 einen signifikanten Beitrag zur Emissionsreduktion geleistet hat. Insbesondere treibhausgasintensive Unternehmen, die Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, ergreifen vermehrt Reduktionsmassnahmen.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strategie Stromnetze

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Vorlage, die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, verbessert die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen für die Optimierung und die rechtzeitige und bedarfsgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze.

Im Schweizer Übertragungsnetz bestehen heute Engpässe, die sich durch den stockenden Netzausbau weiter akzentuieren werden. Die vermehrt dezentrale Energieversorgungsstruktur stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen erfordern eine Optimierung sowie eine rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes.

Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im Mai 2012 den Entscheid gefällt, eine Strategie zur Entwicklung der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeiten zu lassen. Das Detailkonzept wurde im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet, worauf das UVEK eine Gesetzesvorlage ausarbeitete, die vom 28. November 2014 bis 16. März 2015 in der Vernehmlassung war. Dazu gingen insgesamt 134 mehrheitlich zustimmende Stellungnahmen ein. Aufgrund der detaillierten Rückmeldungen (> siehe Ergebnisbericht im Anhang) wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet und präsentiert sich nun insbesondere in den Bereichen Netzplanung und Kommunikation schlanker und mit einem reduziertem Umsetzungsaufwand.

Die vier Kernpunkte der Strategie Stromnetze

1. Vorgaben für die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze
Vorgehen und Instrumente werden definiert und der Prozess der Netzentwicklung besser strukturiert. Ein energiewirtschaftlicher Szenariorahmen wird erarbeitet. Die ElCom bestätigt den Bedarf für Leitungsvorhaben des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) vorab. Netzbetreiber und Behörden werden zur Koordination verpflichtet sowie Planungsgrundsätze für Netzbetreiber festgelegt. Mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips (NetzOptimierung vor Verstärkung vor Ausbau), sollen Netzoptimierungen mittels intelligenten Netzlösungen vor Netzverstärkungen bzw. Netzausbauten realisiert werden.

2. Optimierung Bewilligungsverfahren für Leitungsprojekte
Die Verfahrensdauer für Leitungsvorhaben auf Netzebene 1 soll von heute durchschnittlich 5 bis 13 Jahren auf 4 bis 8 Jahre verkürzt werden. Es werden Regelungen der räumlichen Koordination festgelegt. Die Vorlage beinhaltet auch die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren (ohne Entscheidungsbefugnis) zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. 

3. Kriterien und Vorgaben für Entscheidungsfindung «Kabel oder Freileitung»
Es werden Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz (Netzebene 1) festgelegt. Weiter sind Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene (Netzebenen 3-7) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen, sofern sie einen bestimmten Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegenüber einer Freileitung, siehe unten) nicht überschreiten.

4. Verbesserung der Akzeptanz und Transparenz von Leitungsprojekten
Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert die Öffentlichkeit über die Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren. Die Kantone informieren über wichtige regionale Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid orientiert über die Notwendigkeit und Begründung der Projekte im Übertragungsnetz und über deren Stand.

Mehrkostenfaktor

Die Strategie Stromnetze führt den Mehrkostenfaktor ein. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt und kann maximal 3,0 betragen. Die Gesamtlänge der zu verkabelnden Leitungskilometer und die daraus entstehenden Kosten hängen massgeblich vom Mehrkostenfaktor ab. Bei einer weitgehenden Verkabelung der Netzebenen 3 und 5 (Annahme Mehrkostenfaktor 3,0) fallen bis 2050 Kosten von rund 7,2 Milliarden Franken an. Bei einer weniger umfangreichen Verkabelung (Annahme Mehrkostenfaktor 1,5) ergeben sich bis 2050 Mehrkosten von rund 5,0 Milliarden Franken.

Netzkosten

Durch den Ausbau der dezentralen Stromproduktion, der mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ansteigen würde, fallen in den Verteilnetzen Mehrkosten von rund 12,7 Milliarden Franken an. Gleichzeitig würden jedoch die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Effizienzmassnahmen den Lastzuwachs und damit die Kosten in den Verteilnetzen um 3,4 Milliarden Franken senken.   Weitere Kosten von rund 1,3 Milliarden ergeben sich durch die Einführung intelligenter Messsysteme bis 2050.

Die Mehrkosten, welche sich durch den Ausbau der dezentralen Produktion und die vorliegende Gesetzesvorlage insgesamt ergeben können, belaufen sich damit inklusive der Verkabelungskostenvon rund 7,2 Milliarden Franken (bei Mehrkostenfaktor 3.0) auf rund 18 Milliarden Franken bis 2050. Diese Kosten variieren je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien und je nach Höhe des Mehrkostenfaktors.

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich: Auslegeordnung

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich stellen eine grosse Herausforderung dar. Sie werden nur bei genügenden wirtschaftlichen Anreizen umgesetzt. Gleichzeitig besteht der Anspruch, dass die Energiesparziele erreicht werden und preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt. In einem heute veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat gestützt auf eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen fest, dass die Verbindung der Ziele nicht einfach zu realisieren ist.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat Jans vom 22. März 2013. Dieses fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über das sogenannte „Mieter-Vermieter-Dilemma“ bei energetischen Gebäudesanierungen zu erstellen und dabei namentlich das englische „Green Deal Loan“-Modell für die Schweiz zu prüfen. Überdies wird dargelegt, wie das Gebäudeprogramm ausgestaltet werden könnte, so dass bei energetischen Sanierungen preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt, Mitnahmeeffekte vermieden und die Energiesparziele erreicht werden können.

Im Bericht werden mögliche Instrumente in den Bereichen Energierecht, Wohnraumförderung, Mietrecht und Steuerrecht sowie indirekte Massnahmen ohne finanzielle Anreize beschrieben. Dabei wird beurteilt, inwiefern das jeweilige Instrument zur Erreichung der verschiedenen Ziele beitragen könnte. Weiter erfolgt eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sowie auf den öffentlichen und den privaten Vollzugsaufwand.

Die Einschätzung der beschriebenen Massnahmen zeigt auf, dass die Verbindung der verfolgten Ziele keiner einfachen Lösung zugeführt werden kann. So ist eine für die Erreichung eines der Ziele geeignete Massnahme unter Umständen kontraproduktiv für ein anderes Ziel. Beispielsweise kann die Festlegung von Förderungsprioritäten, die der Verminderung von Mitnahmeeffekten dient, negative Effekte auf die Sanierungsrate und damit auf die Erreichung der Energiesparziele haben. Zudem können die beschriebenen Massnahmen teils mit einem hohen finanziellen oder personellen Aufwand verbunden sein.

Im Sinne einer Orientierungshilfe kann dem Bericht entnommen werden, wie sich die jeweilige Massnahme auswirken würde und inwiefern sie zweckmässig erscheint. Betreffend „Green Deal Loan“ zeigt sich beispielsweise, dass dieses Instrument für die Schweiz nicht geeignet ist, zumal es sich auch in England nicht bewährt hat. Jedes der geprüften Instrumente weist aber Vor- und Nachteile auf.