Medienmitteilung: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Jahr 2018 auf 3.83% fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2017 keine Veränderung.
Rechtskommentar zum Gewässerschutzgesetz und Wasserbaugesetz online
Die Universität St.Gallen stellt den Rechtskommentar zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserbaugesetz gratis online zur Verfügung. Das Werk wurde mit Unterstützung des BAFU und der Konferenz der Vorsteher der kantonalen Umweltschutzämter erstellt.
UREK-N lehnt Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig ab, stimmt Ratifizierung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz zu
Medienmitteilung UREK-N: Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.
Ja zum Pariser Klimaübereinkommen
Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.
Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.
ElCom newsletter 01/2017
In ihrem aktuellen Newsletter informiert die ElCom zum Referat von Carlo Schmid-Sutter am diesjährigen Stromkongress. In diesem äusserte er sich unter anderem zu den Themen Marktüberwachung, Sunshine-Regulierung und internationale Beziehungen.
ACER gibt erstes feedback zum Massnahmenpaket "Clean Energy"
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein erstes Feedback zu den Schlüsselelementen der Vorschläge der Europäischen Kommission im Massnahmenpaket "Clean Energy" veröffentlicht. ACER führt in ihrer Medienmitteilung aus, man werde sich zukünftig noch detaillierter mit der Thematik auseinandersetzen - auch mit Hinblick auf den Gas-Sektor.
Clean Energy - ACER's initial reactions
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat ein Massnahmenpaket zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Union vorgelegt, welches den Wandel der globalen Energiemärkte im Zuge des Übergangs zu "Clean Energy" begleiten soll.
Der Gesetzgebungsvorschlag "Clean Energy for All Europeans" umfasst Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Elektrizitätsmarktdesign, Versorgungssicherheit und Verwaltungsregeln für die Energie Union. Zusätzlich schlägt die Kommission einen neuen Weg hin zum "Ecodesign", sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor. Das Paket umfasst zudem Aktionen zur Förderung der Innovation im Bereich "Clean Energy" und zur Sanierung von Bauten. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen Union sollen gefördert werden. Weiter verpflichtet sich die EU zu einer Reduktion von CO2 Emissionen von mindestens 40% bis zum Jahr 2013 unter gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft der Gemeinschaft, Wachstum und genügent Arbeitsplätzen für alle Unionsbürger. Die Union möchte mit ihren Vorschlägen drei Ziele verfolgen: Energieeffizienz priorisieren, weltweit die Führung im Bereich erneuerbare Energieen übernehmen und erschwingliche Preise für Endverbraucher sicherstellen.
Bilaterale Gespräche von BR Leuthard zu int. Energie- und Klimapolitik
Medienmitteilung BR: Die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU), die internationale Energie- und Klimapolitik, Fragen der Migration und aktuelle Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Frieden: Dies waren die Schwerpunkte der bilateralen Gespräche von Bundespräsidentin Doris Leuthard am Rande des WEF-Jahrestreffens 2017 in Davos. Die Bundespräsidentin kam mit über einem Dutzend Staats- und Regierungschefs zu längeren Gesprächen zusammen und traf ausserdem Maroš Šefčovič, Vizepräsident der EU-Kommission.
„Internationale Zusammenarbeit und Verständigung helfen, Ungleichheiten zu beseitigen“, erklärte Bundespräsidentin Leuthard am Freitag, 20. Januar 2017, zur Bilanz ihres Aufenthalts in Davos.
Gegenüber den Regierungschefs der EU-Staaten Österreich, Belgien und Kroatien – Bundeskanzler Christian Kern, Premierminister Charles Michel und Premierminister Andrej Plenković – sowie gegenüber EU-Vizekommissionspräsident Šefčovič erläuterte die Bundespräsidentin die Ende letzten Jahres gefällten Entscheide des Parlaments und des Bundesrates und die Ziele der Schweizer Europapolitik. Sie erklärte, dass nun nach einer Phase der Unsicherheit Lösungen in bisher blockierten Dossiers gefunden werden sollen.
Das Thema Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Klima stand bei einem Treffen mit Philippe Couillard, dem Premierminister der kanadischen Provinz Québec, im Vordergrund; hier wurde eine entsprechende Verständigung zwischen der Schweiz und Québec unterzeichnet.
Weitere Treffen fanden statt mit dem Präsidenten Kolumbiens, Juan Manuel Santos, dem Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko und dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew sowie den folgenden Regierungschefs: Aleksandar Vučić (Serbien), Giorgi Kwirikaschwili (Georgien), Ranil Wickremesinghe (Sri Lanka), Hun Sen (Kambodscha), Nguyễn Xuân Phúc (Vietnam), Nawaz Sharif (Pakistan), Youssef Chahed (Tunesien) und Hailemariam Dessalegn (Äthiopien).
Zudem nahm die Bundespräsidentin in Davos an zwei öffentlichen Debatten teil, dem SRF-Gespräch zum Thema „Die Demokratie stärken“ und an einem Anlass der Open Forum-Reihe zum Thema „Bridging Generational Differences“. Das Open Forum will mit diesem Diskussionsthema junge Leute motivieren, sich stärker am politischen Prozess zu beteiligen. Des Weiteren zählten zwei Veranstaltungen zur Digitalisierung zum Programm der Bundespräsidentin.
ENTSO-E veröffentlicht Empfehlungen für die Koordination der technischen Zusammenarbeit mit ÜNB aus Drittstaaten
Der ENTSO-E hat eine Empfehlung für die Koordination der technischen Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern der Europäischen Union und solchen aus Drittstaaten veröffentlicht. Der Begriff ‘third-country TSOs’ wird in dem Papier für Übertragungsnetzbetreiber verwendet, welche nicht Mitglied des ENTSO-E sind.
Massnahmen gegen Stromengpässe an der Grenze
Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates hat einer Vorlage ihrer Schwesterkommission zugestimmt, die den Vorrang für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes bei Engpässen neu regelt. Die Änderung ist ein Beitrag an die Systemstabilität und erhöht die Versorgungssicherheit
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte der Vorlage 15.430 «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» mit 22 zu einer Stimme deutlich zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gestrichen werden. Sie wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Bei der Gewährung aller Vorränge allerdings bestünde das Risiko, dass die Kapazitäten an der Grenze nicht ausreichen könnten.
Nicht betroffen von der Änderung ist der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge). Mit Verweis auf den Investitions- und Vertrauensschutz wurde dieser Vorrang im ursprünglichen Entwurf von der UREK-S nicht gestrichen. Diese Auffassung unterstützt die UREK-N nicht vorbehaltlos. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Langfristverträge hätten bei der Aufnahme der Vorränge in das Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 bereits eine Übergangslösung dargestellt. Mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung führte sie denn eine Bestimmung ein, die die Vorränge der Langfristverträge spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Vorlage aufheben soll. Die Minderheit folgt den Überlegungen der UREK-S und will den Vorrang für die Langfristverträge aufrechterhalten.
BVerwGer äussert sich zur Anschlussgarantie
Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Erschliessung von Gebieten ausserhalb der Bauzone gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Energie (BFE) zurück. Das BVGer kommt zum Schluss, das BFE habe die Anschlussgarantie von Art. 5 Abs. 2 StromVG zu weit ausgelegt und die übrigen berührten Interessen zu wenig berücksichtigt.
ENTSO-E veröffentlicht finale Version des 10-Jahres Netzwerk Entwicklungsplans 2016
Nach Einarbeitung der Kommentare aus dem Markt wurde der "10-year network development plan 2016" gemäss Mitteilung des ENTSO-E an die Agentur für die Zusammenarbeit der Enerdieregulierungsbehörden (ACER) zur Stellungnahme übersandt.
ElCom: Newsletter 12/2016
Die ElCom hat in ihrem Newsletter 12/2016 auf neue Mitteilungen zur Durchschnittspreismethode und zur Methode zur Abrechnung für SDL und EnG-Zuschläge hingewiesen.
Zudem fasst sie ihre im Winter 2016 im Rahmen zweier Verfügungen gefällten Grundsatzentscheide zusammen: Zuständigkeit zur Überprüfung von Ökostrompromprodukten und betreffend Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen / Erhebung von Abgaben nur als Bestandteil des Netznutzungsentgelts / Abbruchkosten und Kosten für Provisorien / Verwendung des Erlöses aus Verkauf von Netzanlagen
Link zu den Newslettern der ElCom
ElCom: Weisung Abrechnung SDL und Zuschläge auf Übertragungskosten
Die ElCom hat eine Weisung betreffend die Verfeinerung der Methode zur Abrechnung für Systemdienstleistungen (SDL) und für die Zuschläge auf die Übertragungskosten (insbesondere Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)) veröffentlicht.
Hiernach melden nach Ablauf eines Kalenderjahres die Verteilernetzbetreiber (VNB) der Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) die von den Endverbrauchern im abgelaufenen Kalenderjahr tatsächlich bezogene elektrische Energie pro Netz entsprechend der den Endverbrauchern in Rechnung gestellten Energiemenge. Nach einer Plausibilisierung dieser Daten durch Swissgrid erstellt diese eine Endabrechnung der SDL-Kosten sowie der EnG-Zuschläge für das abgelaufene Kalenderjahr, welche die VNB innerhalb von 30 Tagen zu beglei- chen haben. Diese Schlussabrechnung enthält die Mengen und Beträge der im Rechnungsjahr bereits geleisteten Akontozahlungen sowie die gemeldete Jahresmenge und den Jahresbetrag für jedes Verteilnetz. Die Jahresschlussabrechnung wird durch Differenzbildung zu einer Rechnung bzw. Gutschrift führen. Die Form und Art der Jahresmeldung durch die VNB wird von Swissgrid definiert. Die Meldung erfolgt erstmalig fürs Kalenderjahr 2016.
ElCom veröffentlicht Mitteilung zu den anrechenbaren Energiekosten
Die Elcom hat eine Mitteilung zur Umsetzung des CKW-Urteils (anrechenbare Energiekosten) publiziert. Hiernach hat eine Analyse der seitens der Verteilnetzbetreiber gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG an die ElCom gelieferten Daten ergeben, dass sich rund 80 Prozent der Verteilnetzbetreiber an die Vorgaben der ElCom ("Durchschnittspreismethode") hielten und somit nicht oder nur unwesentlich von dem Bundesgerichtsurteil betroffen seien. Dies, die fehlende Rechtskraft mehrerer von der ElCom geführter Verfahren im Bereich der allgemeinen Energiekosten, sowie die mögliche Ausserkraftsetzung von Art. 6 Abs. 5 StromVG (rückwirkend per 1. Dezember 2016) nennt die ElCom in ihrer Mitteilung als Gründe dafür, zu einzelnen Detailfragen, welche das Bundesgericht nicht explizit thematisiert hat, keine Stellung zu nehmen.
ENTSO-E: Wintervorschau 2016/17 zeigt angespannte Versorgungssituation in Frankreich
Der ENTSO-E hat seine Prognose zur Versorgungssituation im Winter 2016/17 veröffentlicht. Bei normaler und leicht angespannter Lage wird die Eu hiernach in der Lage sein ihren Energiebedarf zu decken. Allerdings sieht sich Frankreich wegen Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten an mehreren Reaktoren mit der niedrigsten Energieproduktion aus Kernkraft seit 10 Jahren konfrontiert, was zu einer angespannten Versorgungslage im Zeitraum Dezember bis Februar führt.
Die Situation in Frankreich könnte auch benachbarte Länder berühren. Der benachbarte belgische Übertragungsnetzbetreiber arbeitet eng mit RTE zusammen, um die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten diesen speziellen Marktbedingungen anzupassen. Beide Übertragungsnetzbetreiber planen bei Bedarf auf Produktionsreserven zurückzugreifen und von Verträgen mit industriellen Konsumenten gebrauch zu machen, die bereit sind ihren Verbrauch zu Spitzenlastzeiten zu unterbrechen.
Im Bereich dergesamten Erzeugungskapazität zeigt die Prognose eine Zunahme an installierter Leistung von 11 GW, hauptsächlich Wind und Solar. Konventionelle Produktionskapazitäten blieben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stabil. Stillgelegte Kapazitäten aus Öl- und Kohleproduktion sind hauptsächlich durch Gas- und Wasserproduktion ersetzt worden.
7. ElCom-Forum in Winterthur
Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.
BFE: Mehr, aber sparsamere Elektrogeräte
Medienmitteilung BFE: Elektrogeräte werden immer effizienter. Obwohl der Gerätebestand in den letzten dreizehn Jahren gesamthaft um über 46% zugenommen hat, reduzierte sich deren Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 455 GWh pro Jahr (-5.9%). Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesamts für Energie durchgeführte Analyse der verkauften Elektrogeräte in der Schweiz.
UREK-S: Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion
Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie einhellig zugestimmt. Sie will den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne dabei die Preisvorteile, die sie aufgrund des freien Marktzugangs haben, berücksichtigen zu müssen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Rahmen der Beratung der Netzwerkstrategie (16.035) gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen, die besagt, dass Preisvorteile, welche die Netzbetreiber aufgrund ihres Marktzugangs haben (z. B. günstige Käufe an der Börse), anteilsmässig an die gebundenen Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Diese Methode bringt mit sich, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten können und sie ihren Strom zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, was die bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen zusätzlich verschärft. Mit dem Vorschlag der Kommission können die Kosten der Eigenproduktion lediglich auf die gebundenen Verbraucher und die Kosten für den Einkauf auf dem Strommarkt lediglich auf die freien Kunden überwälzt werden. Damit schliesst sie sich der Rechtsauslegung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil A-1107/2013), dessen Urteil im Juli 2016 vom Bundesgericht aufgehoben wurde (Urteil 2C_681/2015). In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufzuheben. In einer Übergangsbestimmung sieht die Kommission zudem vor, dass diese neue Regelung spätestens ab dem 1. Dezember 2016 gilt.
Weiter spricht sich die Kommission für intelligente Netze aus mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu optimieren. Zum einen beantragt sie, dass die Kosten für gewisse innovative Massnahmen, welche für die Netzentwicklung unabdingbar sind, sowie die Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zum andern befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen, wobei das Einverständnis des Netzanschlussnehmers vermutet wird. Allerdings hat dieser auch das Recht, auf solche Systeme ganz oder teilweise zu verzichten.
Weiter ist die Kommission der Meinung, dass bei elektrischen Anlagen mit einer Spannung von höchstens 36 kV die Plangenehmigungspflicht nur bei voraussichtlich beschleunigtem Bau gilt oder wenn Sicherheits- oder Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen sind.
Schliesslich will die Kommission die Betreiber nicht verpflichten, dem Bundesamt für Energie sämtliche Geodaten zu ihren elektrischen Anlagen zuzustellen. Für eine Minderheit hingegen sind diese Daten für einen Gesamtüberblick über das Netz unabdingbar.
Die Kommission hat im Übrigen der Standesinitiative des Kantons Genf 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen. Die Kommission steht dem Anliegen einer differenzierten Stromabgabe grundsätzlich offen gegenüber, möchte aber noch vertiefte Abklärungen vornehmen können im Zusammenhang mit der Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050; 15.072).
Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD, BE) in Bern getagt.
Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz sollen neu geregelt werden
Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über eine Vorlage zur Änderung des StromVG, deren Annahme er beantragt:
Vorrang in der grenzüberschreitenden Stromübertragung sollen künftig nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken haben. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden.
BFE: 3. Vergleichsstudie zu Energieversorgungsunternehmen
Medienmitteilung BFE: Wie gut sind die schweizerischen Energieversorgungsunternehmen darauf vorbereitet, den Anteil an erneuerbaren Energie zu erhöhen und die Energieeffizienz zu steigern? Antworten darauf liefert eine vom Bundesamt für Energie (BFE) in Auftrag gegebene Studie, welche Strategien, Produkte und Dienstleistungen der Stromversorger in einem Benchmarking vergleicht. 66 Stromlieferanten haben an dieser nach 2014 und 2015 zum dritten Mal durchgeführten Vergleichsstudie teilgenommen.
ElCom: Bewertungsmethode bei Transaktion Übertragungsnetz vertraglich geregelt
Medienmitteilung vom 25. Oktober 2016: In der Diskussion über die Bewertungsmethode für die Entschädigung des Übertragungsnetzes haben sich die Parteien geeinigt und einen unterzeichneten Bewertungsvertrag eingereicht. Die ElCom hat den Vertrag geprüft und festgestellt, dass die vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Grundlagen und dem relevanten Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2013 übereinstimmt. Die Entschädigung für das gesamte Übertragungsnetz beläuft sich auf knapp drei Milliarden Franken. ...