Medienmitteilung BFE: Elektrogeräte werden immer effizienter. Obwohl der Gerätebestand in den letzten dreizehn Jahren gesamthaft um über 46% zugenommen hat, reduzierte sich deren Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 455 GWh pro Jahr (-5.9%). Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesamts für Energie durchgeführte Analyse der verkauften Elektrogeräte in der Schweiz.
BAFU: Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen
Medienmitteilung BAFU: Das vorliegende Modul der Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer» behandelt die Finanzierung der ökologischen Sanierungsmassnahmen bestehender Wasserkraftanlagen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit. Die Kosten dieser Massnahmen werden den Kraftwerksinhabern von der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) entschädigt. Das Modul zeigt die Voraussetzungen für eine Entschädigung auf, legt dar, welche Anforderungen an Entschädigungsgesuche gestellt werden, präzisiert die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für Sanierungsmassnahmen und beschreibt Verfahren sowie Auszahlungsmodalitäten.
BGer: Urteil zur Zuteilung von Emissionsrechten
Das Bundesgericht entschied über die Menge der Emissionsrechte, auf deren kostenlose Zuteilung die Beschwerdeführerin für die Jahre 2015 bis 2020 gemäss CO2-Gesetz Anspruch hat.
BGer: Beschwerden gegen Windparkzone Schwyberg gutgeheissen
Medienmitteilung des Bundesgerichts: Windpark-Projekt Schwyberg: Beschwerde von Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen
Die vorgesehene Spezialzone für das Windpark-Projekt auf dem Schwyberg im Kanton Freiburg erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg gut und schickt die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Im Rahmen einer gesamthaften Interessenabwägung sind die Eignung des Standorts Schwyberg sowie mögliche Varianten und Alternativen vertieft zu prüfen. Verstärkt miteinzubeziehen sind dabei auch die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes.
Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation
Medienmitteilung vom 26. Oktober 2016: Die 22. Klimakonferenz findet vom 7. bis 18. November 2016 in Marrakesch (Marokko) statt. Sie wird sich hauptsächlich mit den Modalitäten der Umsetzung des im Dezember 2015 in Paris angenommenen Klimaschutz-Abkommens befassen. Entsprechend dem vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 genehmigten Mandat wird sich die Schweizer Delegation für die Verabschiedung robuster und wirksamer Regeln einsetzen, mit denen das Ziel einer Begrenzung des globalen Anstiegs der Temperaturen um weniger als zwei Grad eingehalten werden kann. Bundesrätin Doris Leuthard wird am 16. und 17. November 2016 am Ministertreffen teilnehmen. ...
Schweiz: Energiekonzerne ziehen Rahmenbewilligungsgesuche für neue AKW formell zurück
Die Energiekonzerne und AKW-Betreiber Axpo, Alpiq und BKW haben ihre Rahmenbewilligungsgesuche für neue AKW formell zurückgezogen. Die Gesuche waren bereits 2011 nach dem Atomunfall in Fukushima sistiert worden. Der entsprechende Antrag an den Bundesrat wurde am 12. Oktober beim Bundesamt für Energie eingereicht.
Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Konzession Projekt Überleitung Lugnez (Kraftwerke Zevreila) im Wesentlichen gut
Das Bundesgricht heisst die Beschwerden der Schweizerischen Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer, des World Wide Fund for Nature (WWF) Schweiz, der Pro Natura und des Schweizerischen Fischerei-Verbands gegen die Kraftwerke Zervreila AG und verschiedene bündernische Gemeinden sowie die Regierung im Wesentlichen gut.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 8. September 2015 betreffend die Zusatzkonzession "Projekt Überleitung Lugnez" zugunsten der Kraftwerke Zevreila AG wird aufgehoben. Die Regierung des Kantons Graubünden hat im Sinne der Erwägungen neu zu entscheiden.
Das Bundesgericht kritisierte vor allem die fehlende Koordinierung der Zusatzkonzession mit der Sanierung der übrigen Wasserkraftanlagen (gesamthafte Betrachtung der Umweltverträglichkeit) sowie die unzureichende Interessenabwägung bei der Bestimmung der Restwassermenge (Erhaltung geschützter Auen).
Link zum Entscheid / Link zur Medienmitteilung
Bundesrat und Parlament empfehlen Ablehnung der Atomausstiegsinitiative
Medienmitteilung vom 11. Oktober 2016: Am 27. November 2016 entscheiden Volk und Stände über die Atomausstiegsinitiative. Diese will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Beznau I und II sowie Mühleberg müssten 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie zu einer übereilten Abschaltung der Schweizer Kernkraftwerke führen würde. Der wegfallende Strom könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Der Bundesrat setzt auf einen Ausstieg aus der Kernenergie, der mit dem Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromnetze Schritt hält. Das verschafft der Schweiz die für den Umbau der Energieversorgung nötige Zeit. ...
UniSG veröffentlicht erste Analyse zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS)
Die Reduktion des Stromverbrauchs und der energiebedingten CO2-Emissionen sowie die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien sind die zentralen Ziele der «Energiestrategie 2050». Um die Klima- und Energieziele des Bundes wirksamer und kostengünstiger zu erreichen, will der Bundesrat das heutige Fördersystem ab 2021 durch ein auf Klima- und Stromabgaben basierendes Lenkungssystem ablösen. Gegenstand dieses Buches bildet entsprechend der vom Bundesrat am 28. Oktober 2015 vorgeschlagene Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS); dieser wird vornehmlich aus rechtswissenschaftlicher Sicht untersucht, ergänzt mit den notwendigen transdisziplinären Bezügen zur Ökonomie und den möglichen -realpolitischen Verwirklichungshindernissen. Das Buch skizziert die Problemstellungen beim Erlass der Folgeordnung zum KELS-Artikel, unter Einbezug der geplanten Abfederungsmassnahmen sowie der komplexen Wechselwirkungen der Klima- und Strom-abgaben mit den wohl notwendigen ergänzenden Reduktionsmassnahmen.
BFE: Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Nagra reicht Gesuche für Sondierbohrungen ein
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat insgesamt 16 Gesuche für Sondierbohrungen in den von ihr vorgeschlagenen Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Die Bewilligungsverfahren zu diesen Sondierbohrungen sind damit gestartet.
Derzeit läuft Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager. Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potenziellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.
Sollte sich herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht - wie von der Nagra vorgeschlagen - zurückgestellt werden kann, müssen auch für Nördlich Lägern weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit den entsprechenden Planungsvorbereitungen für die 3D-Seismik und Sondierbohrungen begonnen.
BFE: Standortsuche for geologische Tiefenlager: Erste Ergebnisse der Evaluation regionaler Partizipation liegen vor
Das BFE informiert, im Rahmen des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle werde derzeit in einer Doktorarbeit am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern die regionale Partizipation bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager untersucht. Ziel sei es, einen externen wissenschaftlichen Blick auf die regionale Partizipation zu erhalten sowie Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Nun liegen die ersten Ergebnisse der Dissertation vor: Die Evaluationskriterien und der erste Zwischenbericht.
Die wichtigsten Entscheide zur Energiestrategie
Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bereinigt.
Die wichtigsten Entscheide:
Der Bau neuer AKW wird verboten, bestehende Anlagen dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft. Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegs-Initiative formal entkoppelt. Damit beginnt die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen schon vor der Abstimmung zur Initiative zu laufen.
Ein Teil des Atomstroms soll durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei mindestens 11,4 Terawattstunden liegen (heute sind es 3 TWh). Für Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 TWh im Jahr 2035.
Künftig werden Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 mW nicht mehr gefördert. Investitionsbeiträge für Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten künftig indes auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 300 kW sowie grosse mit einer Leistung über 10 mW, letztere auch für neue Anlagen.
Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten neu Subventionen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro kWh, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.
Die KEV soll zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgebaut werden. Zum Erlös aus dem Stromverkauf kommt eine technologiespezifische Einspeiseprämie hinzu, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird. Gefördert werden so bestimmte Wasserkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen ab einer bestimmten Mindestgrösse sowie Anlagen zur Stromproduktion aus Windenergie, Geothermie und Biomasse. Kleine Photovoltaik-Anlagen werden mit Einmalvergütungen unterstützt. Auch Biomasse-Anlagen können Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.
Die zukünftige Obergrenze für den Netzzuschlag liegt bei 2,3 Rappen pro KWh (heute sind es 1,5 Rappen).
Die Förderung erneuerbarer Energien wird zeitlich befristet. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird zum nationalen Interesse erklärt. Neu gelten die Schutz- und Nutzungsinteressen für Anlagen ab einer bestimmten Grösse als gleichrangig. Ziel ist, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke künftig auch in Naturschutzgebieten gebaut werden können. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen. Sie können auch festhalten, welche Gebiete grundsätzlich freizuhalten sind.
Damit die Stromversorgung rasch umgebaut werden kann, müssen die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorsehen. Zudem werden die Rechtsmittelwege beschränkt. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, können Beschwerden betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.
Damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden, gelten strengere Regeln für Autoimporteure.
Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen. Er kann die Netzbetreiber dazu verpflichten, intelligente Messysteme (Smart Meter) zu installieren.
Stromintensive Unternehmen wird der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wie bisher zurückerstattet. Anders als heute sind die Unternehmen aber nicht mehr verpflichtet, einen Teil des Geldes für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen.
BFE: Kantone leisten wichtigen Beitrag an die Ziele der Energie- und Klimapolitik
Das BFE informiert in einer Pressemitteilung zu den Ergebnissen einer Studie zu den Wirkungen der kantonalen Förderprogramme 2015. Mit diesen Förderprogrammen leisteten die Kantone gemäss der Mitteilung einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Erreichung der Energie- und CO2-Ziele des Bundes.
Das Bundesamt für Energie und die Konferenz kantonaler Energiedirektoren veröffentlichen zudem die folgenden zwei Berichte:
BR: Vernehmlassung über die zukünftige Klimapolitik der Schweiz
Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat will die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren und damit einen Beitrag an das international vereinbarte Ziel leisten, die Erderwärmung global deutlich unter 2 Grad zu halten. Deshalb hat er an seiner gestrigen Sitzung die Vernehmlassung über drei Vorlagen eröffnet: die Genehmigung des Klima-Übereinkommens von Paris, die Totalrevision des CO2-Gesetzes, in dem Ziele und Massnahmen rechtlich verankert werden, und das Abkommen mit der Europäischen Union zur Verknüpfung des Emissionshandels.
Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Zusatzdokumentation der Nagra liegt vor
Medienmitteilung BFE: Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geforderte Zusatzdokumentation zur bautechnischen Machbarkeit eines Tiefenlagers vorgelegt. Das ENSI kann nun die Detailprüfung der Berichte und Analysen der Nagra voraussichtlich bis Frühling 2017 abschliessen. Auf Grundlage aller Ergebnisse wird der Bundesrat voraussichtlich bis Ende 2018 entscheiden, ob er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt.
Solarenergie produzieren und Ortsbild erhalten
Medienmitteilung BAK: Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat ein Pilotprojekt lanciert, das die Produktion von Solarenergie und den Schutz von Ortsbildern besser aufeinander abstimmt. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf und der Stadt Carouge erarbeitet ein interdisziplinäres Team in den kommenden zwölf Monaten eine Gesamtplanung für die Stadt Carouge, in der intakte Ortsbilder geschont und gleichzeitig geeignete Strategien zur optimalen Förderung von Solarenergie aufgezeigt werden. Diese Planung kann in der Folge auf vergleichbare Gemeinden in der Schweiz übertragen werden.
Vernehmlassung Revision Kernenergieverordnung (Langzeitbetriebskonzept)
Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 03.11.2016.
Durch die Revision des bestehenden Artikels 34 sowie des neuen Artikels 34a wird die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt sowie die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt.
CO2-Emissionen im Jahr 2015
Medienmitteilung BAFU: Die CO2-Statistik für das Jahr 2015 weist witterungsbereinigt weiterhin abnehmende Emissionen aus. Der Rückgang der Emissionen aus Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr betrug 2,8 Prozent. Ohne Witterungsbereinigung sind sie hingegen um 5 Prozent gestiegen. Bei den Treibstoffen reduzierten sich die Emissionen um 4,3 Prozent, wobei diese Abnahme zu einem grossen Teil auf den infolge der Frankenstärke wegfallenden Tanktourismus zurückzuführen ist.
Mit der jährlichen CO2-Statistik überprüft das Bundesamt für Umwelt BAFU, wie sich die CO2-Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen entwickeln. Damit die Jahre statistisch vergleichbar sind, wird der Einfluss des Winterwetters auf den Heizöl- und Gasverbrauch mittels der sogenannten Witterungsbereinigung rechnerisch ausgeglichen (siehe Kasten).
Die am 11. Juli 2016 veröffentlichte CO2-Statistik für das Jahr 2015 zeigt, dass sich der abnehmende Trend bei den witterungsbereinigten Emissionen aus Brennstoffen weiter fortschreibt. Gegenüber 1990 lagen diese Emissionen um 23,6 Prozent tiefer. Der Verlauf dieser Emissionen ist gemäss CO2-Verordnung für die Anpassung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe massgebend. Ein nächster Erhöhungsschritt könnte auf 2018 eintreten, sofern die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2016 nicht mindestens 27 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.
Ohne Witterungsbereinigung sind die CO2-Emissionen aus Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent angestiegen. Die starke Schwankung je nach Heizgradtagen ist ein Indiz dafür, dass der Gebäudepark noch immer zu einem grossen Teil fossil beheizt wird.
Trotz zunehmender Verkehrsleistung weisen die Emissionen aus Treibstoffen eine markante Abnahme im Vergleich zum Vorjahr aus. Der beobachtete abrupte Rückgang der Emissionen ist zu einem überwiegenden Anteil auf die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank und den dadurch verursachten Veränderungen des Tanktourismus zuzuschreiben (Einbruch des Tanktourismus aus dem Ausland beim Benzin und Zunahme des Tanktourismus von Schweizern im benachbarten Ausland beim Diesel). Obwohl die Verwendung von biogenen Treibstoffen gegenüber dem Vorjahr markant zunahm, bleibt der Effekt auf die gesamten Verkehrsemissionen nach wie vor gering, da ihr Anteil am gesamten Treibstoffverbrauch im Jahr 2015 nur knapp 1 Prozent betrug.
Atomausstiegsinitiative kommt am 27. November zur Abstimmung
Medienmitteilung: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 beschlossen, die folgende Vorlage am 27. November 2016 zur Abstimmung zu bringen: Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (BBl 2016 1937).
UREK-N spricht sich für Kompromiss bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen aus
Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates ebnet bei den Steuerabzügen den Weg für einen Kompromiss, indem sie die neuen Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen begrenzt. Sie möchte den Abzug jedoch auf zwei Jahre verteilen. Weiter beantragt sie, das vom Ständerat vorgeschlagene Modell zur Unterstützung der Grosswasserkraft vollumfänglich zu übernehmen.