Die eidgenössischen Räte haben sich darauf geeinigt, dass Wasserkraftwerke für Elektrizität, die sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten sollen.
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Die eidgenössischen Räte haben sich darauf geeinigt, dass Wasserkraftwerke für Elektrizität, die sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten sollen.
Beitrag von Nico Häusler, Fachspezialist Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte BFE.
Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 54 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 49% aus Wasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind und Biomasse. 26% stammen aus Kernenergie und rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 18% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2014.
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden statt bisher alle zwei Jahre neu jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2014. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigen sich einige Änderungen:
Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen - mit der Ausnahme von Kleinstanlagen - alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der "nicht überprüfbaren Energieträger" von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.
Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht "Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen " aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten (siehe Link). Auf Grundlage dieses Berichts könnte das Parlament den Bundesrat mit der Umsetzung der Volldeklaration beauftragen.
Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen zusätzliche Steuerabzüge zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen aus, weil sie die kantonale Hoheit wahren und Mitnahmeeffekten vorbeugen will.
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen (Ziffern 2a und 2b des Anhangs zur Vorlage 13.074) am geltenden Recht festzuhalten. Damit beantragt sie ihrem Rat, nicht von seinem Beschluss abzurücken, den er bei der Erstberatung der Energiestrategie gefasst hat. Für die Kommissionsmehrheit wäre es ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, ihnen solche Abzüge vorzuschreiben. Zudem bestünde das Risiko erheblicher Mitnahmeeffekte. Die steuerlichen Massnahmen hätten aus energetischer Sicht ohnedies nur wenig Wirkung und könnten zu einem unerwünschten administrativen Mehraufwand führen.
Die Kommissionsminderheit unterstützt eine Ausweitung der Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen. Damit will sie sich dem Nationalrat annähern und zusätzliche Anreize schaffen, um das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz bestmöglich zu nutzen. Die Vorlage ist nun behandlungsreif und kann in der Sommersession im Ständerat beraten werden (für die weiteren Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft siehe Medienmitteilung vom 19. April 2016). Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Volksinitiative "Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" (14.026) erst im nächsten Quartal Beschluss zu fassen, um eine optimale Koordination mit der Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.
Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.
Im 25. Jahr nach der Verabschiedung des Gewässerschutzgesetzes und des Wasserbaugesetzes durch den Bundesgesetzgeber erscheint nun auch die erste umfassende Kommentierung zu diesen zentralen Erlassen des Umweltrechts. Seit Erlass wurde das einschlägige Recht durch mehrfache Eingriffe des Gesetzgebers und durch die Vollzugsbehörden weiterentwickelt. Der vorliegende Kommentar zeigt den aktuellen Forschungsstand und die Praxis zum Gewässerschutzgesetz, zum Wasserbaugesetz und zu kantonalen Ausführungsgesetzen auf. Ausgewiesene Experten aus der Verwaltung, den Gerichten, der Anwaltschaft und der Wissenschaft haben in Zusammenarbeit mit BAFU und Kantonen zu diesem Kommentar beigetragen.
In vielen Regionen der Schweiz weht der Wind so stark und regelmässig, dass er zur Stromproduktion genutzt werden kann. Dies zeigt der neue Windatlas Schweiz, der im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt worden ist. Er gibt Auskunft über die Windrichtung und -stärke an jedem Standort in der Schweiz und zwar mit einer Auflösung von 100x100 Meter auf fünf Höhenstufen über Grund. Der Windatlas ist damit ein wichtiges Planungsinstrument für Kantone und Investoren zum weiteren Ausbau der Windenergie.
Der neue Windatlas zeigt, dass nicht nur im Jurabogen und den Voralpen, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz Windverhältnisse herrschen, die für die energetische Nutzung interessant sind. Windenergie könnte gemäss den Energieperspektiven 2050 bis 2050 7-10% des Schweizer Stromkonsums decken.
Für die Standortplanung von Windenergieanlagen sind die Kantone zuständig. Sie legen in ihren Richtplänen fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Der Windatlas Schweiz ist eine wichtige Grundlage für diese Planungsarbeiten. Insbesondere in Kombination mit den Geodaten zu Ausschluss- und Vorbehaltsgebieten sowie zur Erschliessung durch Strasse und Stromnetz lässt sich auf der Basis von www.windatlas.ch das Potenzial der Windenergie in der Schweiz genauer berechnen.
Der neue Windatlas Schweiz deckt die gesamte Schweiz ab. Er basiert auf langjährigen Klimadaten und lokalen Windmessungen mit einer Auflösung von 100x100 Metern. In fünf Höhenstufen über Grund (50m, 75m, 100m, 125m und 150m) sind Angaben über Windstärke und Windrichtung verfügbar. Gegenüber der Windkarte aus dem Jahre 2011 konnte die Genauigkeit wesentlich verbessert werden, insbesondere im Jurabogen, im Mittelland und in der Ostschweiz.
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung bezüglich biogener Treibstoffe wie Biodiesel und Biogas gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Inkraftsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes vom 21. März 2014 bestimmt. Die geänderten Erlasse treten auf den 1. August 2016 in Kraft.
Das Parlament hatte im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen" (09.499) die Anforderungen für die Gewährung der Steuererleichterung für biogene Treibstoffe angepasst. Sie werden neu auf Gesetzesstufe geregelt. Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Darüber hinaus wird ein Kriterium eingeführt, wonach der Anbau der Rohstoffe auf Flächen erfolgen muss, die rechtmässig erworben wurden. Bei Treibstoffen aus biogenen Abfallstoffen wird, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, davon ausgegangen, dass diese die angepassten Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen.
Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen es dem Bundesrat ausserdem, zusätzlich die Anforderung einzuführen, dass die Herstellung von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.
Mit der Inkraftsetzung erhält der Bundesrat zudem die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, falls biogene Treib- und Brennstoffe, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen an die Steuererleichterung nicht erfüllen, in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.
Das "Hydrologische Jahrbuch der Schweiz" wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegeben und liefert einen Überblick über das hydrologische Geschehen auf nationaler Ebene. Es zeigt die Entwicklung der Wasserstände und Abflussmengen von Seen, Fliessgewässern und Grundwasser auf und enthält Angaben zu Wassertemperaturen sowie zu physikalischen und chemischen Eigenschaften der wichtigsten Fliessgewässer der Schweiz. Die meisten Daten stammen aus Erhebungen des BAFU.
Am 1. Januar 2016 waren in der Schweiz 623 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2015: 604 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 71 MW zugenommen.
Die erwartete Energieproduktion stieg gegenüber dem Vorjahr um 144 GWh/a auf 36'175 GWh/a (Vorjahr: 36'031 GWh/a). Diese Zunahme ist primär auf den Zubau neuer Anlagen, Erweiterungen und Optimierungen zurückzuführen. Die Zunahme der erwarteten Energieproduktion ist deutlich grösser als der Mittelwert der letzten 10 Jahre (88 GWh) und höher als der Mittelwert der letzten 20 Jahre (126 GWh). Die Wasserkraft hat auf der Basis der mittleren Produktionserwartung einen Anteil von rund 56% an der Stromproduktion in der Schweiz. Die Kantone mit der grössten Produktionserwartung sind Wallis mit 9'679 GWh/a (26,7%), Graubünden mit 7'889 GWh/a (21,8%), Tessin mit 3'547 GWh/a (9,8%) und Bern 3'346 GWh/a (9,2%).
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Jahresbericht 2015 des Steuerungsausschusses über den Umsetzungsstand der "Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" zur Kenntnis genommen. Im vergangenen Jahr wurden wichtige Ziele erreicht. Unter anderem wurden Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen in kritischen Teilsektoren durchgeführt, ein Lageradar zur Visualisierung der aktuellen Bedrohungslage entwickelt sowie die Fachkompetenzzentren weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher angegangen werden können.
Am 27. Juni 2012 hat der Bundesrat die "Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" und am 15. Mai 2013 deren Umsetzungsplan mit 16 Massnahmen verabschiedet. Die 16 Massnahmen sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Heute hat der Bundesrat vom Jahresbericht 2015 Kenntnis genommen. Auch im vergangenen Jahr konnten wichtige Ziele erreicht werden. Die Umsetzung der Massnahmen ist mehrheitlich im Zeitplan.
Bei zehn von insgesamt 28 kritischen Teilsektoren wurden die Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen abgeschlossen. In ersten Konzeptentwürfen wurde aufgezeigt, wie die identifizierten Verwundbarkeiten reduziert werden können. Bei folgenden Teilsektoren liegen Risikoanalysen vor: Erdgasversorgung, Strassenverkehr, Stromversorgung, Luftverkehr, Lebensmittelversorgung, ärztliche Betreuung und Spitäler, Banken, Labors, Medien und Zivilschutz. Neben den Kenntnissen über die Verwundbarkeiten ist auch eine gute Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage ein wichtiges Instrument. Zu diesem Zweck entwickelte die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) einen interaktiven Lageradar, der die verschiedenen Cyber-Bedrohungen gegen die Infrastrukturen der Schweiz visualisiert, deren Relevanz aufzeigt und dadurch Bedrohungen frühzeitig erkennen lässt.
Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, welche für die Identifikation von Cyberrisiken und die Behandlung von Vorfällen zuständig sind, wurden auch in diesem Jahr weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher und parallel behandelt werden können. Zur Identifikation von Täterschaften konnte die Fachabteilung Cyber des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ihr Spezialwissen und ihre Fähigkeiten aufbauen, die es ihr erlauben, die Ziele, Methoden und Akteure eines Angriffs zu analysieren und so mögliche Täter zu identifizieren.
Im Bereich der Forschung und Bildung sind wichtige Schritte eingeleitet worden, um den Fachkräftemangel im Bereich der Sicherheit betreffend Informations- und Kommunikationstechnik zu entschärfen. Ebenso konnte die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene erheblich gestärkt werden. So wurde in diesem Jahr ein zweiter Katalog von vertrauensbildenden Massnahmen mit der OSZE erarbeitet und verabschiedet.
Die Strategie NCS hat einen Umsetzungsprozess ausgelöst, der laufend auf der operativen Ebene erste Wirkungen erzielt und auch nach 2017 nicht abgeschlossen sein wird. Um zu überprüfen, wie wirksam die 16 Massnahmen sind, wurde im Januar 2016 eine Wirksamkeitsüberprüfung gestartet, die von einer externen und neutralen Stelle durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat im Frühjahr 2017 als Basis für die Entscheide zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Differenzbereinigung zur Energiestrategie 2050: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Energiestrategie 2050 fast zu Ende geführt. Sie bleibt weitgehend auf der Linie des Ständerates, stimmt aber dem Nationalrat bei der Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft zu.
Die Kommission hält grösstenteils an den Beschlüssen des Ständerates aus der ersten Beratung fest und lässt damit viele Differenzen mit dem Nationalrat stehen (13.074). Sie schwenkt aber in einem zentralen Punkt einstimmig auf den Nationalrat ein und übernimmt grundsätzlich das Modell der Marktprämie für die Unterstützung der Grosswasserkraft (Art. 33a), verzichtet allerdings auf die Zweckbindung. Ausserdem beauftragt sie mit einem entsprechenden Zusatz in der Vorlage den Bundesrat, rechtzeitig einen Erlassentwurf vorzulegen für die Einführung eines marktnahen Modells, welches das Einspeisevergütungssystem ablösen soll. Auch bei der Direktvermarktung folgt die Kommission einstimmig dem Nationalrat und überlässt dem Bundesrat die Kompetenz, für einzelne Anlagentypen Ausnahmen zu erlassen (Art. 21). Hingegen bleibt sie bei der Interessenabwägung für den Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebieten, die unter Natur- oder Heimatschutz stehen (Art. 14 Abs. 3), bei der Position des Ständerates. Eine Minderheit will hier zurück zum Entwurf des Bundesrates. Auch belässt die Kommission die Untergrenze für die Teilnahme von Wasserkraft-Anlagen am Einspeisevergütungssystem bei 300 kW (Art. 19). Hier bevorzugt eine Minderheit die Untergrenze von 1 MW, die der Nationalrat beschlossen hatte. Im Weiteren hält die Kommission an der Möglichkeit für die Auktion von Vergütungssätzen fest (Art. 25).
Noch ausstehend sind die Beschlüsse zu den Steuerabzügen für Massnahmen im Gebäudebereich (Ziff. 2a und 2b im Anhang). Dazu verlangt die Kommission von der Verwaltung weitere Informationen zu steuerlichen Auswirkungen.
Am 22. April reiste Bundesrätin Doris Leuthard nach New York, wo sie im Rahmen einer offiziellen Zeremonie am Sitz der Vereinten Nationen das Pariser Klimaschutz-Abkommen für die Schweiz unterzeichnete. Das Abkommen regelt die internationale Klimapolitik für die Zeit nach 2020.
Mit dem Pariser Klimaschutz-Abkommen beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue Ära. In diesem Abkommen verpflichten sich erstmals alle Länder dazu, ihre Treibhausgasemissionen so weit zu senken, dass der Anstieg der globalen Erwärmung im Durchschnitt auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius begrenzt wird. Der Bundesrat hat dem Abkommen am 23. März zugestimmt.
Zu den wichtigsten Diskussionsthemen in New York gehören die Umsetzung des Pariser Abkommens und die konkreten Massnahmen der einzelnen Länder zum Erreichen dieses Ziels.
Der Treibhausgasausstoss der Schweiz betrug im Jahr 2014 gemäss Inventar des Bundesamts für Umwelt BAFU 48,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Er war 5 Millionen Tonnen niedriger als im Basisjahr 1990 und 3,9 Millionen Tonnen niedriger als 2013. Die deutliche Abnahme bei den Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr ist auf die milderen Temperaturen während der Wintermonate zurückzuführen. Bei den Treibstoffen ist aufgrund der besseren CO2-Effizienz der Fahrzeuge ein leichter Rückgang der Emissionen zu beobachten.
Das Treibhausgasinventar der Schweiz, welches am 15. April 2016 an das UNO-Klimasekretariat übermittelt wurde, stellt den Ausstoss der für die Klimaerwärmung verantwortlichen Gase zusammen, die im CO2-Gesetz und im Kyoto-Protokoll geregelt sind. Er war mit 48,7 Millionen Tonnen der tiefste seit 1990. Die Treibhausgasemissionen werden dabei nicht witterungsbereinigt, sie schwanken also je nach Heizbedarf in den Wintermonaten beträchtlich. Da die Temperaturen der Wintermonate 2014 im Vergleich zu 2013 wesentlich milder waren, nahm der Ausstoss stark ab. Werden die besonderen klimatischen Einflüsse herausgerechnet, sind die Emissionen 2014 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Millionen Tonnen (1 Prozent) und gegenüber 1990 um 2,8 Millionen Tonnen (5 Prozent) gesunken. Die Entwicklung muss sich nun fortsetzen und verstärken, damit die Schweiz die nationalen und internationalen Reduktionsziele erreicht.
Emissionsentwicklung in den verschiedenen Sektoren
Im Gebäudesektor (Haushalte und Dienstleistungen) lagen die Emissionen 2014 30 Prozent tiefer als 1990. Der starke Rückgang zwischen 2013 und 2014 zeigt, dass dieser Bereich nach wie vor stark von fossilen Brennstoffen abhängig ist. Diese Abhängigkeit muss in Zukunft weiter reduziert werden.
Im Sektor Verkehr lagen die Emissionen 2014 um 9 Prozent höher als 1990. Das Maximum der Verkehrsemissionen wurde 2008 erreicht (13 Prozent höher als 1990). Seither nehmen die Emissionen leicht ab. Zwischen 2013 und 2014 sind sie um 0,6 Prozent zurückgegangen. Hauptgrund ist die deutliche Reduktion der CO2-Emissionen pro gefahrenen Kilometer, bei der auch die vermehrte Beimischung von biogenen Treibstoffen eine Rolle spielt. Allerdings wird dieser Rückgang durch die Zunahme der gefahrenen Kilometer zu einem grossen Teil ausgeglichen.
Die Treibhausgasemissionen der Industrie sind seit 1990 um knapp 10 Prozent gesunken, obwohl die Emissionen aus der Abfallverbrennung, die dem Industriesektor zugerechnet werden, zwischen 1990 und 2014 deutlich zugenommen haben. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass die Wärme aus der Abfallverbrennung teilweise fossile Brennstoffe in Industrie und Gebäuden ersetzt und dort zur Abnahme der Emissionen beigetragen hat.
Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft lagen 2014 um 10 Prozent unter dem Niveau von 1990, weil die Anzahl Vieh als wichtigste Verursacherin für die Landwirtschaftsemissionen zurückgegangen ist.
CO2-Abgabe zeigt Wirkung
Das BAFU hat die Wirkung der CO2-Abgabe von 2008 bis 2013 und ihre flankierenden Massnahmen im Rahmen von zwei Studien untersuchen lassen. Sie wurden heute publiziert. Dabei zeigt sich, dass die Abgabe seit ihrer Einführung 2008 einen signifikanten Beitrag zur Emissionsreduktion geleistet hat. Insbesondere treibhausgasintensive Unternehmen, die Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, ergreifen vermehrt Reduktionsmassnahmen.
Der Bundesrat hat heute den Bericht „Erweiterung des Wassernutzungsrechts mit Zusatzkonzessionen“ gutgeheissen. Der Bericht erfüllt das Postulat 12.3223 „Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen“ von Nationalrat Bernhard Guhl vom 15. März 2012. Fazit des Berichts ist, dass das Wasserrechtsgesetz (WRG) die Anpassung von Nutzungsrechten von Wasserkraftwerken während laufender Konzessionsdauer durch die Erteilung einer Zusatzkonzession nicht explizit regelt, aber auch nicht ausschliesst. Da bereits bisher in einigen Kantonen und bei internationalen Anlagen Zusatzkonzessionen verliehen wurden, könnte eine bundesgesetzliche Verankerung der Zusatzkonzession zur Rechtssicherheit und einer Harmonisierung der heutigen Praxis beitragen.
Der Bericht analysiert die gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene sowie die Rechtsprechung hinsichtlich der Möglichkeit zur Erteilung von Zusatzkonzessionen. Zudem wurde die Thematik in einer Begleitgruppe mit Vertretern von Kantonen, Umweltverbänden, der Branche und Bundesbehörden diskutiert.
Wichtigste Ergebnisse der Analyse
Schlussfolgerung
Die Wasserkraft ist und bleibt die wichtigste einheimische Quelle von Strom aus erneuerbarer Energie. Gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundesrats soll die Wasserkraftnutzung noch beträchtlich gesteigert werden. Sinnvolle Ausbauvorhaben bestehender Anlagen, die zu einer Produktionssteigerung oder Verbesserung der Energiewertigkeit (z. B. Speicherung) führen, aber eine Schwelle der Wesentlichkeit nicht überschreiten, sollen daher ermöglicht werden können, damit sie zeitnah und nicht erst im Rahmen einer erst später erfolgenden Konzessionserneuerung realisiert werden.
Die bundesgesetzliche Verankerung des Instruments der Zusatzkonzession im Rahmen einer nächsten Revision des WRG würde zur Rechtssicherheit und einer Harmonisierung der heutigen Praxis beitragen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.
Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.
Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) befindet sich rund 14 Kilometer westlich der Stadtmitte Berns auf dem Gemeindegebiet Mühleberg (Kanton Bern). Es handelt sich um einen Siedewasserreaktor mit einer Leistung von 373 MW, der seit 1972 in Betrieb ist. Im Oktober 2013 entschied die BKW Energie AG die Stromproduktion im KKM Ende 2019 definitiv einzustellen und das Werk anschliessend stillzulegen. Am 18. Dezember 2015 hat die BKW Energie AG ein entsprechendes Stilllegungsprojekt beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Sie ersucht darin um Anordnung der Stilllegungsarbeiten bis und mit der radiologischen Freimessung der Anlage und des zugehörigen Areals. Die Projektunterlagen werden vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016 öffentlich aufgelegt und sind im Internet zugänglich.
Der konventionelle Rückbau des KKM bzw. dessen allenfalls geplante Umnutzung wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand eines zweiten Stilllegungsverfahrens sein.
Die öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts wurde in den letzten Tagen in den amtlichen Publikationsorganen der betroffenen Kantone und Gemeinden sowie im Bundesblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Projektunterlagen werden vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016 auf der Bauverwaltung der Gemeinde Mühleberg öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite des BFE zugänglich unter www.bfe.admin.ch/stilllegung.
Das geltende Landesversorgungsgesetz ist noch vom kalten Krieg geprägt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Modernisierung hat der Ständerat einstimmig gutgeheissen. Die Behörden sollen rascher als heute eingreifen können, um drohende oder bereits eingetretene Mangellagen abzuwenden.
Der Bundesrat legt den Netzzuschlag stufenweise fest. Er berücksichtigt dabei die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial der Technologien. Anpassungen sind – in Schritten von mindestens 0.05 Rp./kWh – nötig, wenn absehbar ist, dass der bisherige EnG-Zuschlag für die Finanzierung der Verwendungszwecke gemäss Art. 15b Abs. 1 EnG nicht mehr ausreicht.
Eröffnet: 17.03.2016
Frist: 25.05.2016
link zu den Vernehmlassungsunterlagen.
Die Laufzeit von Atomkraftwerken wird nicht begrenzt. Auch müssen die Betreiber alter AKW keine strengeren Auflagen erfüllen. Der Nationalrat hat am Mittwoch bei den Beratungen zur Energiestrategie seine früheren Entscheide dazu umgestossen.
Die Motion der UREK-NR (14.3668) zur Wasserzinsregelung nach 2019 wurde vom Ständerat am 3. Dezember 2015 leicht angepasst. Der Nationalrat stimmt dieser Änderung am 2. März 2016 zu. Die Motion ist damit angenommen.
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