Deutschland: Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Atomausstieg / Entschädigung für die Stromkonzerne

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der AKW-Betreiber E.On, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie teilweise gutgeheissen. Die Beschwerdeführerinnen rügten vornehmlich eine Verletzung der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz) durch die 13. Novelle des Atomgesetzes. Es geht um Milliardenentschädigungen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

"Stromkonzerne sollen entschädigt werden", NZZ vom 6. Dezember 2016

Bundesrat senkt Vergützungssätze für PV und Kleinwasserkraftwerke

Der Bundesrat senkt im nächsten Jahr die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, so eine Medienmitteilung vom 2. Dezember 2016. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Der Photovoltaik-Vergütungssatz wird in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2017 um bis zu 28 Prozent gesenkt und liegt ab dann für angebaute und freistehende Anlagen einheitlich bei 13,7 Rappen und für integrierte Anlagen bei 15,8 Rappen. Die Ansätze der Einmalvergütung (EIV) für kleine Photovoltaikanlagen werden per 1. April 2017 und per 1. April 2018 gesenkt. Für Kleinwasserkraftwerke gelten ab 1. Januar 2017 um bis zu 18% tiefere Grundvergütungen und ein bis zu 50% tieferer Wasserbau-Bonus.

zur vollständigen Medienmitteilung

BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen

Medienmitteilung BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: 1.9 Millionen Franken für Projekte und neue Ausschreibung 2017

2016 wurden zum siebten Mal Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten durchgeführt. Die Resultate für die zweite Ausschreibung 2016 für Projekte liegen vor: 23 Projekte erhalten insgesamt 1.9 Millionen Franken an Förderbeiträgen, um möglichst kostengünstig und nachhaltig Strom zu sparen. Damit wurden 2016 insgesamt 41 Millionen Franken an Projekte und Programme vergeben. Die Ausschreibung 2017 für Projekte und Programme läuft bereits seit dem 17. Oktober.

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

BFE: Mehr, aber sparsamere Elektrogeräte

Medienmitteilung BFE: Elektrogeräte werden immer effizienter. Obwohl der Gerätebestand in den letzten dreizehn Jahren gesamthaft um über 46% zugenommen hat, reduzierte sich deren Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 455 GWh pro Jahr (-5.9%). Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesamts für Energie durchgeführte Analyse der verkauften Elektrogeräte in der Schweiz.

UREK-S: Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie einhellig zugestimmt. Sie will den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne dabei die Preisvorteile, die sie aufgrund des freien Marktzugangs haben, berücksichtigen zu müssen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Rahmen der Beratung der Netzwerkstrategie (16.035) gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen, die besagt, dass Preisvorteile, welche die Netzbetreiber aufgrund ihres Marktzugangs haben (z. B. günstige Käufe an der Börse), anteilsmässig an die gebundenen Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Diese Methode bringt mit sich, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten können und sie ihren Strom zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, was die bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen zusätzlich verschärft. Mit dem Vorschlag der Kommission können die Kosten der Eigenproduktion lediglich auf die gebundenen Verbraucher und die Kosten für den Einkauf auf dem Strommarkt lediglich auf die freien Kunden überwälzt werden. Damit schliesst sie sich der Rechtsauslegung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil A-1107/2013), dessen Urteil im Juli 2016 vom Bundesgericht aufgehoben wurde (Urteil 2C_681/2015). In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufzuheben. In einer Übergangsbestimmung sieht die Kommission zudem vor, dass diese neue Regelung spätestens ab dem 1. Dezember 2016 gilt.

Weiter spricht sich die Kommission für intelligente Netze aus mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu optimieren. Zum einen beantragt sie, dass die Kosten für gewisse innovative Massnahmen, welche für die Netzentwicklung unabdingbar sind, sowie die Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zum andern befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen, wobei das Einverständnis des Netzanschlussnehmers vermutet wird. Allerdings hat dieser auch das Recht, auf solche Systeme ganz oder teilweise zu verzichten.

Weiter ist die Kommission der Meinung, dass bei elektrischen Anlagen mit einer Spannung von höchstens 36 kV die Plangenehmigungspflicht nur bei voraussichtlich beschleunigtem Bau gilt oder wenn Sicherheits- oder Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen sind.

Schliesslich will die Kommission die Betreiber nicht verpflichten, dem Bundesamt für Energie sämtliche Geodaten zu ihren elektrischen Anlagen zuzustellen. Für eine Minderheit hingegen sind diese Daten für einen Gesamtüberblick über das Netz unabdingbar.

Die Kommission hat im Übrigen der Standesinitiative des Kantons Genf 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen. Die Kommission steht dem Anliegen einer differenzierten Stromabgabe grundsätzlich offen gegenüber, möchte aber noch vertiefte Abklärungen vornehmen können im Zusammenhang mit der Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050; 15.072).

Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD, BE) in Bern getagt.

Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz sollen neu geregelt werden

Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über eine Vorlage zur Änderung des StromVG, deren Annahme er beantragt:

Vorrang in der grenzüberschreitenden Stromübertragung sollen künftig nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken haben. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden.

BFE: 3. Vergleichsstudie zu Energieversorgungsunternehmen

Medienmitteilung BFE: Wie gut sind die schweizerischen Energieversorgungsunternehmen darauf vorbereitet, den Anteil an erneuerbaren Energie zu erhöhen und die Energieeffizienz zu steigern? Antworten darauf liefert eine vom Bundesamt für Energie (BFE) in Auftrag gegebene Studie, welche Strategien, Produkte und Dienstleistungen der Stromversorger in einem Benchmarking vergleicht. 66 Stromlieferanten haben an dieser nach 2014 und 2015 zum dritten Mal durchgeführten Vergleichsstudie teilgenommen.

Die wichtigsten Entscheide zur Energiestrategie

Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bereinigt.

Die wichtigsten Entscheide:

Der Bau neuer AKW wird verboten, bestehende Anlagen dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft. Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegs-Initiative formal entkoppelt. Damit beginnt die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen schon vor der Abstimmung zur Initiative zu laufen.

Ein Teil des Atomstroms soll durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei mindestens 11,4 Terawattstunden liegen (heute sind es 3 TWh). Für Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 TWh im Jahr 2035.

Künftig werden Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 mW nicht mehr gefördert. Investitionsbeiträge für Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten künftig indes auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 300 kW sowie grosse mit einer Leistung über 10 mW, letztere auch für neue Anlagen.

Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten neu Subventionen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro kWh, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.

Die KEV soll zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgebaut werden. Zum Erlös aus dem Stromverkauf kommt eine technologiespezifische Einspeiseprämie hinzu, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird. Gefördert werden so bestimmte Wasserkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen ab einer bestimmten Mindestgrösse sowie Anlagen zur Stromproduktion aus Windenergie, Geothermie und Biomasse. Kleine Photovoltaik-Anlagen werden mit Einmalvergütungen unterstützt. Auch Biomasse-Anlagen können Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.

Die zukünftige Obergrenze für den Netzzuschlag liegt bei 2,3 Rappen pro KWh (heute sind es 1,5 Rappen).

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zeitlich befristet. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird zum nationalen Interesse erklärt. Neu gelten die Schutz- und Nutzungsinteressen für Anlagen ab einer bestimmten Grösse als gleichrangig. Ziel ist, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke künftig auch in Naturschutzgebieten gebaut werden können. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen. Sie können auch festhalten, welche Gebiete grundsätzlich freizuhalten sind.

Damit die Stromversorgung rasch umgebaut werden kann, müssen die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorsehen. Zudem werden die Rechtsmittelwege beschränkt. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, können Beschwerden betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.

Damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden, gelten strengere Regeln für Autoimporteure.

Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen. Er kann die Netzbetreiber dazu verpflichten, intelligente Messysteme (Smart Meter) zu installieren.

Stromintensive Unternehmen wird der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wie bisher zurückerstattet. Anders als heute sind die Unternehmen aber nicht mehr verpflichtet, einen Teil des Geldes für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen.

zur vollständigen Medienmitteilung

AXPO nimmt weitere Wertberichtigungen vor

Auch im Geschäftsjahr 2015/16 nimmt AXPO Wertberichtigungen auf ihren Produktionsanlagen und Rückstellungen für Energiebezugsverträge vor. Dies laut Medienmitteilung des Unternehmens vor allem wegen anhaltend niedriger Stromgrosshandelspreise. Die jüngste Überprüfung der Werthaltigkeit habe zudem dazu geführt, dass auch das neue Pumpspeicherwerk (PSW) Limmern um 540 Mio. CHF wertberichtigt werden müsse. Die Anpassungen werden das Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns voraussichtlich mit rund 1,4 Mia. CHF belasten, was zu einem erneut deutlich negativen Unternehmensergebnis führen dürfte.

zur Medienmitteilung

ElCom: Leicht sinkende Strompreise 2017 für Haushalte

Medienmitteilung ElCom: Für das Jahr 2017 sinken die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte leicht. Das geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im nächsten Jahr 20.2 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Reduktion von 0.4 Rp./kWh (-2 %).

BFE: Revision der VO über elektrische Niederspannungsinstallationen eröffnet

Medienmitteilung BFE: Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 05.12.2016.

Die Revision bezweckt eine Vereinfachungen bei der Erteilung der Installationsbewilligungen, die Vereinfachung und Flexibilisierung der Betriebsführung im Elektroinstallationsgewerbe, eine klare Regelung über die Beschäftigung von betriebsfremdem Personal sowie die Regelung von Geschäftsmodellen im Bereich der Niederspannungsinstallationen, die seit dem Inkrafttreten der NIV neu entstanden sind wie z.B. Facility Management.

Entso-E veröffentlicht "Electricity in Europe 2015"

Der Entso-E hat einen Überblick über Verbrauch, Erzeugung und Austausch von Energie in den Netzen seiner 41 Mitglieder in 34 Ländern für das Jahr 2015 veröffentlicht. Hierin werden unter anderem Entwicklungen im Vergleich zur Vorjahresperiode dargestellt:

Der Energieverbrauch im Entso-E-Gebiet stieg um 1.4 %, was durch kältere Temperaturen zu Jahresbeginn und einen leichten wirtschaftlichen Aufschwung erklärt wird. Wegen niedrigerer Niederschlagsmengen lag die Produktion aus Wasserkraft 6.5% unter derjenigen des Vorjahres. Die Stillegung von Kernkraftwerken in Deutschland und Grossbritannien haben zu einer Reduktion der Kernenergieproduktion in Höhe von 2.66% beigetragen. Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien stieg um 24.5%, hauptsächlich durch den Zubau von Windenergieanlagen. In Kompensation der niedrigeren Produktion aus Wasser- und Kernkraft stieg jedoch der Verbrauch fossiler Energieträger um 1.2%.

In der Schweiz wurden 98.7% des nationalen Verbrauchs aus einheimischer Produktion gedeckt. 15.5% der Produktion wurden exportiert.

Electriyity in Europe 2015

Bundesgericht äussert sich zur Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion auf feste Endverbraucher

Das Bundesgericht hat am 20. Juli 2016 (Link zum Urteil) über die Beschwerden einer grossen Endverbraucherin und des UVEK, vertreten durch das BFE, gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (3. Juni 2015, A 3170/2013) entschieden. Die Beschwerde der grossen Endverbraucherin (Rechtsverweigerungsbeschwerde) hiess es teilweise gut, die Beschwerde des UVEK, mit der es sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Festsetzung von angemessenen Energiekosten durch die ElCom wehrte, vollständig.

Das Urteil äussert sich unter anderem zur Praxis der EVU, wonach die derzeit über den Marktpreisen liegenden Gestehungskosten der Eigenproduktion auf die festen Endverbraucher überwälzt werden. Dieser Praxis scheint das Urteil enge Grenzen zu setzen. Die ElCom hat im Anschluss an dieses Urteil kommuniziert (Newsletter 07/ und 08/2016), dass sie künftig wieder aktiv überprüfen wird, ob die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zuordnung der anrechenbaren Energiekosten und der Höhe von Kosten und Gewinn im Vertrieb eingehalten werden. Verteilnetzbetreiber, bei welchen die ElCom ein formelles Verfahren eröffnet hat, sollen danach die Tarife gemäss rechtskräftigem Entscheid der ElCom oder der Gerichte korrigieren. Verteilnetzbetreiber, bei welchen bis heute noch kein formelles Verfahren eröffnet worden ist, sollen gemäss ElCom die Tarife ab dem Tarifjahr 2013 korrigieren.

Das Bundesgericht urteilte im Einzelnen:

Anspruch der Endverbraucherin auf Erlass einer Verfügung / Art. 22 Abs. 2 StromVG

Das Gesuch der beschwerdeführenden Endverbraucherin an die ElCom, einen Strompreis festzulegen, zu dem sie in der Grundversorgung seitens der Verteilernetzbetreiberin zu beliefern sei, ist das Gesuch um einen Entscheid "im Streitfall" gemäss Art. 22 Abs. 2 lit.a StromVG. Die zu erlassende Entscheidung regelt gegenseitige Rechte und Pflichten von Lieferant und Endverbraucher und ist somit eine Verfügung. In einem solchen Verfahren haben zwangsläufig auch Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte sondern als materielle Verfügungsadressaten. Somit besteht auch ein Anspruch auf Erlass einer Verfügung gegenüber der ElCom. Anders ist dies im Verfahren von Amts wegen zur Festlegung der anrechenbaren Energiekosten durch die ElCom nach Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG, in dem Stromkonsumenten nicht Verfügungsadressaten sondern Dritte sind, folglich ihre Parteistellung zu verneinen ist.

Beurteilung der „Angemessenheit“ eines Tarifs (Art. 6 Abs. 1 StromVG) durch die ElCom im Rahmen von Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG

In der Beurteilung dessen, was „angemessen“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 StromVG ist, kommt der ElCom ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, den auch das Bundesverwaltungsgericht zu respektieren hat. Es muss allerdings die Gesetzmässigkeit des Handelns der ElCom überprüfen wie auch die Gesetzmässigkeit der von dieser angewendeten Verordnungen.

Die von der ElCom angewandte Methode kann nicht als gesetzwidrig erachtet werden.

Streitig war in erster Linie, wie der Begriff „anteilsmässig“ in Art. 6 Abs. 5 StromVG (Weitergabe von Preisvorteilen aufgrund freien Netzzugangs) auszulegen ist.

Die ElCom und das UVEK beziehen „anteilsmässig“ auf die Anteile von Grundversorgung und freien Kunden am Gesamtabsatz und teilen die gesamten Beschaffungskosten nach diesem Schlüssel auf. Bundesverwaltungsgericht und die Verteilernetzbetreiberin beziehen hingegen den Begriff „anteilsmässig“ auf die konkret durch die Endverbraucher mit Grundversorgung verursachten Kostenanteile. Eine Rechtsgrundlage für dieses Verursacherprinzip ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht ersichtlich. Art. 6 Abs. 3 StromVG schliesst nach Ansicht des Bundesgerichts eine direkte Einzelkostenzurechnung zu einzelnen Endverbrauchern aus.

Die Methode der ElCom kann nicht als unangemessen (Art. 6 Abs. 1 StromVG) betrachtet werden. Sie schliesst einen kostenoptimierten Ansatz der eignen Produktionskapazität nicht aus, garantiere ihn allerdings auch nicht automatisch.

Die Methode der ElCom stehe auch nicht im Widerspruch zum Prinzip der Kostenträgerrechnung (Art. 6 Abs. 4 StromVG). Wie sich aus dem Netzzugang ergebende Preisvorteile auf die verschiedenen Gruppen von Endkonsumenten aufzuteilen sind, richtet sich nach Art. 6 Abs. 5 StromVG und nicht nach Abs. 4.

Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Insofern lässt sich dem Gesetz gerade keine völlige kostenträgermässige Trennung von grundversorgten und freien Kunden entnehmen. Weiter lässt sich das Argument des Bundesverwaltungsgerichts und der Netzbetreiberin, wonach die Grundversorgung in erster Linie durch Eigenproduktion zu decken sei, weder dem Wortlaut des Gesetzes noch den Materialien entnehmen.

Die ElCom hat zudem zurecht den zweiten Satz von aArt. 4 Abs. 1 StromVV („Überschreiten die Gestehungskosten die Marktpreise, orientiert sich der Tarifanteil an den Marktpreisen“) nicht angewendet: die Konsequenzen einer Anwendung hätten erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die gesamte Energiepolitik. Solche Konsequenzen sind von einer derartigen Wichtigkeit, dass sie vom formellen Gesetzgeber entschieden werden müssen und nicht auf Verordnungsstufe eingeführt werden können. Nichtsdestotrotz sind Marktpreise für die Grundversorgung nicht völlig unbedeutend. Entgegen dem heutigen Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 StromVV können die beiden Komponenten (Eigenproduktion und langfristige Bezugsverträge) nicht abschliessend sein.

Die ElCom kann zudem eine Absenkung der Tarife bzw. der geltend gemachten Energiekosten schon dann anordnen, wenn eine einzelne Komponente überhöht ist und nicht erst auf Grundlage eines umfassenden Effizienzvergleichs der gesamten Kosten.

Auch die Methode der ElCom für die Beurteilung der Vertriebskosten erweist sich als gesetzmässig, selbst wenn andere Methoden ebenfalls denkbar wären. Für die Vertriebskosten hat die ElCom einen Medianwert von CHF 74.- pro Endverbraucher erhoben und diesen zugunsten der Verteilernetzbetreiber auf CHF 95.- erhöht. Deklarierte Werte unterhalb dieses Betrages wurden nicht näher betrachtet, Werte von über CHF 150.- wurden auf diesen Betrag gesenkt. Im Bereich zwischen CHF 95.- und CHF 150.- wurden sie geprüft und unter Umständen anerkannt. Bei der Verteilernetzbetreiberin betrugen die deklarierten Kosten mehr als CHF 150.- und wurden daher auf diesen Wert gesenkt. Die Methode der ElCom trägt nach Auffassung des Bundesgericht, wenn auch sehr pauschalisiert, in einem gewissen Rahmen strukturellen Unterschieden und Gegebenheiten bei den Verteilernetzbetreibern Rechnung.

Benoît Revaz wird neuer Direktor des Bundesamts für Energie

Medienmitteilung: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Benoît Revaz zum neuen Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) ernannt. Der 44-jährige Jurist ist seit 2014 Senior Advisor des Unternehmens E-CUBE Strategy Consultants. Er ersetzt per 1. Oktober 2016 Walter Steinmann, der in den Ruhestand tritt. Der neue Direktor wird unter anderem die Umgestaltung der künftigen Schweizer Energielandschaft begleiten. [...]

Bundesgericht verschärft Kartellrecht im Bereich Vertriebsverträge

Das Bundesgericht stützt die Wettbewerbskommission. Es lehnt die Beschwerde der Elmex-Herstellerin Gaba ab, die wegen unzulässiger Beschränkung von Parallelimporten gebüsst worden war (NZZ). Preisvorgaben und Gebietsschutz für Vertriebspartner gelten als "per-se" erhebliche Beschränkung des Wettbewerbs und sind daher in der Regel rechtswidrig; sie können mit einer Geldbusse geahndet werden.

Energieverbrauch 2015 um 1,5% gestiegen

Medienmitteilung BFE: Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1,5% auf 838‘360 Terajoule (TJ) gestiegen. Ein wichtiger Grund dafür ist die im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung. Trotz dieses leichten Anstiegs wurde – nach 2014 – der zweittiefste Endenergieverbrauch in den letzten 18 Jahren erreicht.

Der Anstieg des Endenergieverbrauches um 1,5% gegenüber dem Vorjahr (2014 war gemäss Meteo Schweiz zusammen mit 2011 das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864) ist in erster Linie auf die etwas kühlere Witterung im Jahr 2015 zurückzuführen. Die Anzahl Heizgradtage, ein wichtiger Indikator für den Energieverbrauch zu Heizzwecken, nahm gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu, lag aber trotzdem immer noch deutlich unter dem langjährigen Mittel. Zum höheren Energieverbrauch haben auch die langfristigen Treiber des Energieverbrauches beigetragen, die ausnahmslos angestiegen sind: Ständige Wohnbevölkerung (+1,1%), Bruttoinlandprodukt (+0,9), Motorfahrzeugbestand (+1,8%), Wohnungsbestand (Zuwachs, es liegen jedoch noch keine detaillierten Zahlen des Bundesamts für Statistik vor).

Verbrauchsanstieg von Energieträgern zu Heizzwecken

Der Verbrauch von Heizöl extra-leicht stieg um 5,6% an, derjenige von Erdgas um 5,4%. Der Elektrizitätsverbrauch stieg um 1,4% (siehe Medienmitteilung BFE vom 19. April 2016). Abgenommen hat die energetische Verwendung von Industrieabfällen (-13,9%) und Kohle (-8,3%). Der Verbrauch der schweren Heizölsorten sank um 32,4%, derjenige von Petrolkoks um 35,5%.

Treibstoffverbrauch gesunken

Der Treibstoffverbrauch insgesamt sank gegenüber dem Vorjahr um 2,6%. Der Trend zur Substitution von Benzin durch Dieseltreibstoff setzte sich ungebrochen fort: Der Absatz von Dieselöl sank moderat um 1,4%, der Benzinverbrauch jedoch deutlich um 7,3%. Mit ein Grund für den deutlichen Rückgang des Diesel- und Benzinabsatzes ist der im Januar 2015 gesunkene Wechselkurs des Euros, der für einen Rückgang des Tanktourismus aus dem Ausland (Benzin) und zum Anstieg des Tanktourismus von Schweizern im benachbarten Ausland (Diesel) sorgte. Der Absatz von Flugtreibstoffen stieg um 3,3%.

Verbrauchsanstieg auch bei den erneuerbaren Energien

Die kühlere Witterung wirkte sich auch auf den Verbrauch der erneuerbaren Energieträger zu Heizzwecken aus. Der Verbrauch von Energieholz stieg um 6,8%. Auch die Nutzung von Umgebungswärme durch Wärmepumpen lag 14,1% über dem Vorjahreswert, ebenso der Verbrauch von Fernwärme (+12,3%) und Solarwärme (+6,8%).

Die direkte Nutzung von Biogas sank leicht um 0,6%. Unter Berücksichtigung des ins Erdgasnetz eingespeisten Biogas (das statistisch unter Gas verbucht wird), ergibt sich ein Anstieg des Biogasverbrauchs um 6,1%.

Der Verbrauch der biogenen Treibstoffe nahm wiederum deutlich zu (+137,9%). Neben der Befreiung der biogenen Treibstoffe von der Mineralölsteuer wirkt sich auch deren Anrechnung als CO2-Kompensationsmassnahme verbrauchssteigernd aus.

Die Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2015 ist ab der zweiten Hälfte Juli auf Internet verfügbar und Anfang August 2016 in gedruckter Form erhältlich. Ab sofort verfügbar ist ein erster zusammenfassender Überblick (siehe Anhang).

Jahresbericht Energievorbild Bund ist erschienen

Bis Ende 2015 haben die zivile Bundesverwaltung, das VBS, der ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Skyguide und Swisscom ihre Energieeffizienz gegenüber dem Basisjahr 2006 im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Sie stellen damit ihre Vorbildrolle unter Beweis, die sie 2014 in einer gemeinsamen Absichtserklärung übernommen hatten.

Die zivile Bundesverwaltung, das VBS, die bundesnahen Unternehmen sowie der ETH-Bereich sind zusammen für rund 2% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Das entspricht rund 1,5-mal der Energieproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg. Entsprechend gross ist die Verantwortung dieser Akteure, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dass sie dazu bereit sind, haben sie mit der Gründung der Gruppe „Energie-Vorbild Bund" und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung im November 2014 manifestiert. Gemäss Absichtserklärung streben die Akteure an, ausgehend vom Basisjahr 2006 ihre Energieeffizienz bis 2020 um 25% zu steigern. Dazu wurden 39 gemeinsame Massnahmen definiert, die bis 2020 zu 80% umzusetzen sind. Hinzu kommen bis zu 15 spezifische Massnahmen pro Akteur.

Bis Ende 2015 haben die beteiligten Organisationen und Unternehmen ihre Energieeffizienz im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Damit ist das Effizienz-Ziel für 2020 bereits übertroffen. Zurücklehnen können sie sich dennoch nicht. Denn ohne weitere Anstrengungen ist nicht garantiert, dass dieser Wert auch im Folgejahr erreicht wird oder gar noch gesteigert werden kann. Zudem waren auch die 39 Massnahmen Ende 2015 erst zu 67 % umgesetzt. Auch hier gibt es also noch viel zu tun. Der Anteil der erneuerbaren Energien lag Ende 2015 bei 59 %.

Werkzeugkoffer

Nicht nur die aktuell sieben Akteure sollen ihre Energieeffizienz verbessern. Auch weitere Unternehmen und Organisationen aus dem Umfeld des Bundes sollen sich dem Energie-Vorbild Bund anschliessen. Interessierte öffentliche und private Organisationen oder Unternehmen sollen einzelne Massnahmen übernehmen. Sie können sich dafür bei der Geschäftsstelle beim Bundesamt für Energie (siehe unten) melden. Als Hilfsmittel steht ihnen neu auch ein Werkzeugkoffer auf der Homepage zur Verfügung, der laufend ausgebaut wird. Er zeigt anhand von guten Beispielen und Tools, wie die Akteure ganz konkret vorgehen.

ElCom publiziert Bericht zur Stromversorgungssicherheit

Medienmitteilung ElCom: Die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz ist – trotz der angespannten Lage im vergangenen Winter – gut und mittelfristig gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz. Trotzdem sieht die ElCom in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion.

An der Jahresmedienkonferenz 2016 präsentierte die ElCom den Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2016 sowie einen Sonderbericht zur Versorgungssituation im Winter 2015/2016.

Monitoring der Versorgungssicherheit

Die ElCom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein regelmässiges Monitoring wichtiger Beobachtungsgrössen und Einflussfaktoren. Die Resultate ihrer Analysen publiziert die ElCom im Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz, der alle zwei Jahre erscheint.

Im diesjährigen Bericht zieht die ElCom aufgrund der Resultate den Schluss, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz gut und mittelfristig gewährleistet ist. Dennoch sieht sie in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion. 

Im Bereich Netze müssen die Projektfortschritte beim Ausbau des Übertragungsnetzes, speziell bei den Projekten mit hoher Relevanz für die Versorgungssicherheit, weiterhin kritisch beobachtet werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang der Kuppeltransformator Mühleberg mit der Anschlussleitung Bassecourt-Mühleberg.

Im Bereich Produktion liegt der Fokus beim Erhalt einer angemessenen Eigenproduktionsquote. Die hohe Versorgungssicherheit in der Schweiz ist eine Grundvoraussetzung der Lebensqualität und trägt erheblich dazu bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort attraktiv ist. Die ElCom ist der Auffassung, dass diese Sicherheit langfristig nicht einzig durch die – auf mittlere Sicht nicht risikolose – Option Stromimport garantiert sein darf.

Situation im Winter 2015/2016

Die Abhängigkeit vom Stromimport kann in Kombination mit weiteren Faktoren zu kritischen Versorgungssituationen führen: Der Ausfall der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, tiefe Pegel der Flüsse und Speicherseen mit reduzierter Inlandproduktion sowie eine limitierte Transformatorenkapazität 380/220 kV waren die Hauptgründe für die angespannte Versorgungssituation im Winter 2015/2016. Um diese zu entschärfen, ergriff die ElCom zusammen mit Swissgrid und Branchenvertretern technische und marktseitige Massnahmen. Dazu gehörte in technischer Hinsicht insbesondere die kurzfristige Erhöhung der Transformatorenkapazität am Standort Laufenburg durch die Inbetriebnahme eines Provisoriums. Marktseitig wurden Massnahmen im Bereich von Systemdienstleistungen angeordnet sowie eine temporäre Anpassung der Auktionen für Exportkapazität vorgenommen. Um Anreize für die Ausgeglichenheit der Versorgungsbilanzgruppen zu schaffen, wurde zudem die Preisobergrenze für Ausgleichsenergie aufgehoben.

Diese Massnahmen, die Wiederinbetriebnahme von Beznau 2 Ende Dezember sowie die vergleichsweise warme und regenreiche Winterwitterung führten zu einer Entspannung der Situation Anfang 2016.

Aufgrund der Analysen in ihrem Sonderbericht zur Versorgungssicherheit Winter 2015/2016 sieht die ElCom auf Gesetzesebene keinen akuten Handlungsbedarf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. Die Versorgung von Endverbrauchern in der Grundversorgung liegt in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber. Die Versorgung von freien Endkunden ist privatrechtlich in den Lieferverträgen geregelt. Swissgrid obliegt die Verantwortung des Übertragungsnetzbetriebs, hingegen hat sie keine Versorgungsverantwortung. Es gibt in der Schweiz weder ein Recht auf beliebige Importkapazität noch ein Recht auf uneingeschränkte Netzverfügbarkeit. Dennoch sieht die ElCom Optimierungsbedarf:


• Risikogerechte Bereitstellung von Regelenergie
• Sicherstellung von hinreichender Importkapazität
• Transparente Netzinformationen für die Marktteilnehmenden
• Überprüfung der vertraglichen Beziehungen für ausserordentliche Situationen


Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet und sind mit Beteiligung aller Akteure der Branche in vollem Gange. 

Neben den beiden Berichten zur Versorgungssicherheit präsentierte die ElCom an der Jahresmedienkonferenz ihren Tätigkeitsbericht. Der Bericht wurde am 31. Mai vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Er ist auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) aufgeschaltet.